GAG Immobilien AG – Hauptversammlung

GAG Immobilien AG
Köln
WKN 586353/ISIN DE0005863534
WKN 586350/ISIN DE0005863500

Wir berufen hiermit unsere diesjährige

ordentliche Hauptversammlung

ein auf Freitag, 29. Mai 2015, 10.00 Uhr, im Konferenzzentrum Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17–19, 50933 Köln.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der im festgestellten Jahresabschluss der GAG Immobilien AG zum 31. Dezember 2014 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von
18.603.738,49 EUR
wird wie folgt verwandt:
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 10.000.000,00 EUR
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 EUR auf 16.347.095 dividendenberechtigte Aktien, insgesamt
8.173.547,50 EUR
Gewinnvortrag 430.190,99 EUR“

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 382.680 von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien (Stand: 31. Januar 2015), die gemäß §§ 71b, 71d AktG nicht dividendenberechtigt sind.

Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich durch weiteren Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien erhöhen oder verringern In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung in Höhe von 0,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Die Höhe des Gewinnvortrages ändert sich in diesem Fall entsprechend.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.“
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.“
5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 bestellt.“

Der Aufsichtsrat folgt mit seinem Beschlussvorschlag der Empfehlung des Prüfungsausschusses.
6.

Neuwahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2015.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG in Verbindung mit §§ 1, 2 und 4 DrittelbG aus 15 Mitgliedern. Hiervon werden 7 Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt, 3 Mitglieder werden durch den jeweiligen Inhaber der Aktien Buchstabe B (Stammaktien) entsandt und 5 Mitglieder werden von den Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen gewählt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

„Herr Jochen Ott, Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, wohnhaft in Köln, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.“
b)

„Frau Ursula Gärtner, Abteilungsleiterin beim Landschaftsverband Rheinland, wohnhaft in Köln, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.“
c)

„Herr Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer der Fraktion Die Linke.Köln im Rat der Stadt Köln, wohnhaft in Köln, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.“
d)

„Herr Thomas Welter, selbständiger Immobilienunternehmer, wohnhaft in Köln, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.“
e)

„Frau Kirsten Jahn, freiberufl. Dipl.-Geographin, wohnhaft in Köln, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.“
f)

„Frau Dr. Eva Bürgermeister, Leiterin des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums, wohnhaft in Köln, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.“
g)

„Herr Dr. Franz-Georg Rips, selbständiger Rechtsanwalt, wohnhaft in Erftstadt, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.“

„Die Amtszeit des neu gewählten Aufsichtsrats beginnt mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Mai 2015 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

Herr Jochen Ott hat seine Bereitschaft signalisiert, im Falle seiner Wahl, das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden erneut zu übernehmen.

Der Aufsichtsrat schlägt Herrn Dr. Franz-Georg Rips als unabhängiges und sachkundiges Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG vor.

Herr Jochen Ott ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

stv. Vorsitzender im Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH

Mitglied im Aufsichtsrat der GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft

Mitglied im Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG, Köln

Mitglied im Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG, Köln

Frau Ursula Gärtner ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrates der Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Köln

Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse KölnBonn

stv. Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn

Herr Michael Weisenstein ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied im Aufsichtsrat der KVB AG, Köln

Herr Thomas Welter ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrates der SBK Köln gGmbH, Köln

Frau Kirsten Jahn ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

stv. Vorsitzende des Aufsichtsrates der KölnMesse GmbH, Köln

Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH, Köln

Mitglied des Aufsichtsrates moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH, Köln

Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse KölnBonn

Frau Dr. Eva Bürgermeister ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Mitglied im Aufsichtsrat der Akademie der Künste der Welt gGmbH, Köln

Mitglied des Aufsichtsrates modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH, Köln

Herr Dr. Franz Georg Rips ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Aufsichtsratsvorsitzender der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, Köln

Teilnahme an der Hauptversammlung

Unterlagen TOP 1 bis 5

Der Inhalt dieser Einberufung,

eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 1,

die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,

die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auf Verlangen jedem Aktionär unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Grundkapital, Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 16.729.775,00 und ist eingeteilt in 16.729.775 auf den Namen lautende Stückaktien und zwar in 7.369.775 Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) und 9.360.000 Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien). Die Gesamtzahl der Stimmrechte aus allen Aktien beträgt 16.729.775 wovon insgesamt 393.080 Stimmrechte gemäß §§ 71b, 71d Abs. 1 AktG ruhen. Die Gesamtzahl der mit den Stückaktien Buchstabe A (Vorzugsaktien) verbundenen Stimmrechte beträgt 7.369.775, hiervon ruhen gemäß §§ 71b, 71d Abs. 1 AktG 393.080 Stimmrechte. Die Gesamtzahl der mit den Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien) verbundenen Stimmrechte beträgt 9.360.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff., 67 Abs. 2 AktG und §§ 15 und 16a der Satzung.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 der Satzung am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. vom 23. Mai 2015, 0.00 Uhr bis einschließlich 29. Mai 2015, Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht erfolgen.

Die Anmeldung muss bei der nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Anmeldung kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden und muss bei der nachfolgend genannten Adresse spätestens am 22. Mai 2015, 24.00 Uhr eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an:

GAG Immobilien AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax-Nr. 089 – 210 27 288
E-Mail anmeldung@hce.de

Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit den Mitteilungen gemäß § 125 AktG sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt.

Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden. Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per Post oder Telefax an die vorstehend unter Punkt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ genannte Anschrift oder Telefax-Nr. sowie per E-Mail an die E-Mail-Adresse: vollmacht@hce.de übermittelt werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Dieses Formular steht auch zum Download unter http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ bereit.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Mitteilung gemäß § 125 Abs. 2 AktG zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Rechte der Aktionäre

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis zum 4. Mai 2015, 24.00 Uhr zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter:

GAG Immobilien AG
c/o Herrn Markus Thiele
Vorstandsbüro/Öffentlichkeitsarbeit
Josef-Lammerting-Allee 20–22
50933 Köln

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

GAG Immobilien AG
Vorstandsbüro/Öffentlichkeitsarbeit
Josef-Lammerting-Allee 20–22
50933 Köln
Telefax-Nr. 0221 – 2011 665
E-Mail: Markus.Thiele@gag-koeln.de

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 14. Mai 2015, 24.00 Uhr bei der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1 und 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Den Aktionären stehen Informationen zu ihren Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und 131 Abs. 1 AktG unter http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/ zur Verfügung.

Anfragen und Anforderung von Unterlagen

Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die:

GAG Immobilien AG
c/o HCE Haubrok AG

Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax-Nr. 089 – 210 27 288
E-Mail anmeldung@hce.de

Köln, im April 2015

GAG Immobilien AG

Der Vorstand

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