Neuwahl zum Aufsichtsrat
Gemäß mit § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der gewoge AG aus 15 Personen. Neun Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Dabei dürfen fünf Mitglieder von der Stadt Aachen bzw. von einem an deren Stelle tretenden Aktionär, drei Mitglieder von der Sparkassen Immobilien GmbH bzw. eines an deren Stelle tretenden Aktionärs und ein Mitglied von den sonstigen Aktionären vorgeschlagen werden. Ein Mitglied stellt die Stadt Aachen. Sie entsendet als Mitglied den Oberbürgermeister oder einen von ihm bestellten Beamten oder Angestellten. Die Arbeitnehmervertreter entsenden fünf Mitglieder.
Die Amtsdauer der auf Vorschlag der Stadt Aachen gewählten fünf Mitglieder des Aufsichtsrates:
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Ratsfrau Claudia Plum
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Ratsherr Jakob von Thenen
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Ratsherr Manfred Kuckelkorn
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Frau Tina Hörmann
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Herrn Rahupriyan Ehanantarajah
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endet gemäß § 8 Absatz 2 S. 3 der Satzung in Verbindung mit § 8 Absatz 3 mit Schluss der Hauptversammlung am 29.08.2019. Da aber die Wahlperiode des Rates der Stadt Aachen erst am 31.10.2020 endet, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 06.03.2019 beschlossen, der Hauptversammlung die Wiederwahl der derzeitigen Mandatsträger für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlperiode am 31.10.2020 vorzuschlagen.
Frau Tina Hörmann hat ihr Aufsichtsratsmandat am 13.05.2019 mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 29.08.2019 niedergelegt. Gem. Regelung des § 8 Absatz 1 der Satzung steht der Stadt Aachen ein Vorschlagsrecht für dieses frei werdende Aufsichtsratsmandat zu. Der Hauptversammlung werden insoweit die entsprechenden Wahlvorschläge der Stadt Aachen wie folgt:
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Ratsfrau Claudia Plum
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Ratsherr Jakob von Thenen
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Ratsherr Manfred Kuckelkorn
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Herrn Rahupriyan Ehanantarajah
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Herrn Dr. Sebastian Breuer
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für die Besetzung des Aufsichtsrates für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlperiode am 31.10.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gem. § 8 (2) S. 2 der Satzung führt der nach Ablauf der Wahlperiode bestehende Aufsichtsrat die Aufgaben dann bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Aufsichtsrates weiter.
Bezüglich des von der Stadt Aachen direkt entsandten AR-Mitglieds, Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking, hat der Rat in seiner Sitzung am 06.03.2019 für die Entsendung bzw. Entsendungsdauer eine identische Regelung beschlossen. Hier ist jedoch keine Mitwirkung der HV erforderlich. Die entsprechende Entsendung bzw. ihre Befristung erfolgt unmittelbar durch die Stadt Aachen gegenüber der gewoge AG.
Die Besetzung der übrigen gewählten Aufsichtsratsmitglieder bleibt unverändert bis zur Hauptversammlung der gewoge AG 2020 gemäß Satzung § 8, Absatz 3 „Für die übrigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder endet das Amt mit Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“
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