gewoge AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
gewoge AG
Aachen
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 25.07.2019

gewoge AG

Aachen

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, 29. August 2019, 9.30 Uhr in der Geschäftsstelle der gewoge AG, Kleinmarschierstraße 54-58, 52062 Aachen, II. Etage Tagungsraum Prinzenhof, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Daneben werden gemäß § 118 Absatz 3 AktG auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, des Lageberichts 2018, des Berichts über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen und des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 3.865.986,75 € eine Dividende in Höhe von 2.800.800,00 € auszuschütten, 100.000,00 € in eine freie Rücklage und 965.186,75 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 zu beschließen.

5.

Feststellung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 festzustellen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

7.

Neuwahl zum Aufsichtsrat

Gemäß mit § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der gewoge AG aus 15 Personen. Neun Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Dabei dürfen fünf Mitglieder von der Stadt Aachen bzw. von einem an deren Stelle tretenden Aktionär, drei Mitglieder von der Sparkassen Immobilien GmbH bzw. eines an deren Stelle tretenden Aktionärs und ein Mitglied von den sonstigen Aktionären vorgeschlagen werden. Ein Mitglied stellt die Stadt Aachen. Sie entsendet als Mitglied den Oberbürgermeister oder einen von ihm bestellten Beamten oder Angestellten. Die Arbeitnehmervertreter entsenden fünf Mitglieder.

Die Amtsdauer der auf Vorschlag der Stadt Aachen gewählten fünf Mitglieder des Aufsichtsrates:

Ratsfrau Claudia Plum

Ratsherr Jakob von Thenen

Ratsherr Manfred Kuckelkorn

Frau Tina Hörmann

Herrn Rahupriyan Ehanantarajah

endet gemäß § 8 Absatz 2 S. 3 der Satzung in Verbindung mit § 8 Absatz 3 mit Schluss der Hauptversammlung am 29.08.2019. Da aber die Wahlperiode des Rates der Stadt Aachen erst am 31.10.2020 endet, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 06.03.2019 beschlossen, der Hauptversammlung die Wiederwahl der derzeitigen Mandatsträger für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlperiode am 31.10.2020 vorzuschlagen.

Frau Tina Hörmann hat ihr Aufsichtsratsmandat am 13.05.2019 mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 29.08.2019 niedergelegt. Gem. Regelung des § 8 Absatz 1 der Satzung steht der Stadt Aachen ein Vorschlagsrecht für dieses frei werdende Aufsichtsratsmandat zu. Der Hauptversammlung werden insoweit die entsprechenden Wahlvorschläge der Stadt Aachen wie folgt:

Ratsfrau Claudia Plum

Ratsherr Jakob von Thenen

Ratsherr Manfred Kuckelkorn

Herrn Rahupriyan Ehanantarajah

Herrn Dr. Sebastian Breuer

für die Besetzung des Aufsichtsrates für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlperiode am 31.10.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Gem. § 8 (2) S. 2 der Satzung führt der nach Ablauf der Wahlperiode bestehende Aufsichtsrat die Aufgaben dann bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Aufsichtsrates weiter.

Bezüglich des von der Stadt Aachen direkt entsandten AR-Mitglieds, Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking, hat der Rat in seiner Sitzung am 06.03.2019 für die Entsendung bzw. Entsendungsdauer eine identische Regelung beschlossen. Hier ist jedoch keine Mitwirkung der HV erforderlich. Die entsprechende Entsendung bzw. ihre Befristung erfolgt unmittelbar durch die Stadt Aachen gegenüber der gewoge AG.

Die Besetzung der übrigen gewählten Aufsichtsratsmitglieder bleibt unverändert bis zur Hauptversammlung der gewoge AG 2020 gemäß Satzung § 8, Absatz 3 „Für die übrigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder endet das Amt mit Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

8.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten zwei Werktage (Samstage nicht mitgerechnet) vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.

 

Aachen, den 19. Juli 2019

Der Vorstand

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