Godewind Immobilien AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Godewind Immobilien AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung über die Beschlüsse zur Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und zur Schaffung der Bedingten Kapitalien 2019 I und 2019 II jeweils unter Ausschluss der Bezugsrechte 13.08.2019

Godewind Immobilien AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000A2G8XX33
WKN A2G8XX3

Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz über die Beschlüsse zur Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und zur Schaffung der Bedingten Kapitalien 2019 I und 2019 II jeweils unter Ausschluss der Bezugsrechte

Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

Die Hauptversammlung der Godewind Immobilien AG hat am 6. August 2019 unter Tagesordnungspunkt 4 folgendes beschlossen:

Der Vorstand wird bis zum 5. August 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 800.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht oder Andienungsrechten der Gesellschaft) auf insgesamt bis zu 90.000.000 neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 90.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen:

(1)

für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

(2)

sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für gegen Barleistung ausgegebene Schuldverschreibungen mit einem Options- oder Wandlungsrecht (auch mit einer Options- bzw. Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht der Gesellschaft) auf Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von höchstens 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfällt. In diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals einzuberechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden; in die vorgenannte Höchstgrenze sind ebenfalls Aktien einzubeziehen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten auszugeben sind, die durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begründet wurden;

(3)

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten oder Andienungsrechten, die von der Gesellschaft oder deren Konzerngesellschaften ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten oder nach erfolgter Andienung von Aktien als Aktionär zustehen würde;

(4)

soweit die Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen (einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften), ausgegeben werden, sofern der Wert der Sacheinlage in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Schuldverschreibungen steht; dabei ist deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden zu ermittelnder theoretischer Marktwert maßgeblich;

(5)

soweit Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte ohne Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten ausgegeben werden, wenn diese Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. wenn sie keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und wenn die Höhe der Verzinsung nicht auf der Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird; die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte müssen zudem den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Bedingte Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre
zur Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von
Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten (Bedingtes Kapital 2019 I)

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. August 2019 hat unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 47.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 47.700.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019 I). Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und dient dazu, den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten, die davon Gebrauch machen, Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Bedingte Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre
zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen im Rahmen des
Aktionsoptionsplans 2018 der Gesellschaft (Bedingtes Kapital 2019 II)

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. August 2019 hat unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 6.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.600.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019 II). Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und dient zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 der Gesellschaft.

Die vorgenannten Ermächtigungen und Beschlüsse sind mit der Beschlussfassung am 6. August 2019 wirksam geworden. Die Beschlüsse wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 111649 hinterlegt.

Wegen der Einzelheiten wird ferner auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 verwiesen, die im Bundesanzeiger vom 26. Juni 2019 bekannt gemacht worden sind und die die Hauptversammlung vom 6. August 2019 ohne Änderung beschlossen hat.

 

Frankfurt am Main, im August 2019

Godewind Immobilien AG

Der Vorstand

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