Golfplatz Am Alten Fliess Aktiengesellschaft
Bergheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 589690
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) eröffnete die Möglichkeit, die ordentliche Hauptversammlung
des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die damit verbundenen Kosten stehen aber angesichts
der verbesserten Lage der noch immer andauernden COVID-19-Pandemie in diesem Jahr
in keinem Verhältnis.
Im Hinblick auf die vom Land Nordrhein-Westfalen insoweit beschlossenen Maßnahmen
und das Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen
und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand
der Golfplatz Am Alten Fliess Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die diesjährige Hauptversammlung wieder in Präsenz stattfinden zu lassen,
hier jedoch von der Anwendung der 3 G Regel Gebrauch zu machen.
Somit sind nur Aktionäre zur 26. ordentlichen Hauptversammlung zutrittsberechtigt,
die einen amtlichen Impfnachweis oder einen amtlichen Genesungsnachweis, der mindestens
12 Tage vor der Hauptversammlung, aber nicht länger als drei Monate vor der Hauptversammlung
zurückliegt oder einen aktuellen negativen Corona-Test, der nicht früher als 48 Stunden
vor der Hauptversammlung durchgeführt wurde, nachweisen können.
Das COVID-19-Gesetz bzw. die gültige Corona-Schutzverordnung ermöglicht es dem Vorstand,
die Hauptversammlung spätestens am 21. Tag vor der Versammlung einzuberufen. Insbesondere
zum Schutz aller Teilnehmer macht der Vorstand von diesen Möglichkeiten mit Zustimmung
des Aufsichtsrates Gebrauch.
Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung der Golfplatz Am Alten Fliess Aktiengesellschaft
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 26. ordentlichen Hauptversammlung der Golfplatz
Am Alten Fliess Aktiengesellschaft, Bergheim, ein,
die am Donnerstag, dem 28.04.2022, um 17 Uhr
in Bergheim stattfindet.
Die Versammlung findet mit physischer Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
in den Geschäftsräumen der Golfplatz Am Alten Fliess AG, Am Alten Fliess 66, 50129
Bergheim, statt.
Vor Beginn der Hauptversammlung ist von allen Teilnehmern der 3-G-Nachweis zu erbringen.
Personen, die den Nachweis nicht erbringen, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Tagesordnung
Bergheim, 01.04.2022
Hinweise
Teilnahme an der Hauptversammlung
Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
unter Berücksichtigung der aktuellen 3-G-Regel.
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die 26. ordentliche Hauptversammlung
der Golfplatz Am Alten Fliess Aktiengesellschaft auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes
mit Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, jedoch mit der Anwendung der
derzeit üblichen 3-G-Regelung, durchgeführt. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
können daher nur physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn vor der Hauptversammlung
der entsprechende Nachweis erfolgt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft hat als Service für ihre Aktionäre einen Stimmrechtsvertreter benannt,
welchen ordnungsgemäß abgemeldete Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen,
mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen können. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem
Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass der Stimmrechtsvertreter das
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben kann, zu denen Aktionäre
eindeutige Weisung erteilen, und dass der Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch
während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen kann.
Ebenso wenig kann der Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
Anträgen entgegennehmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter nur über
Anträge abstimmen kann, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte
Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder
von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt, oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich
gemacht werden. Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars
möglich, welches auf dem mit dieser Einladung zur Hauptversammlung übersendeten Anmeldeformular
vorgesehen ist. Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft und
die Erteilung von Weisungen an ihn über die oben genannten Übermittlungswege sind
bis 25. April, 24:00 Uhr, eingehend zu übermitteln; sie bedürfen der Textform. Gleiches
gilt für Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung. Maßgeblich für die
Erteilung, Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang der
Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft.
Bergheim, im April 2022
Golfplatz Am Alten Fliess Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Golfplatz Am Alten Fliess AG |
Wertpapier-Kenn-Nr. 589690 |
________________________________________________________________________________________________________________ |
Golfplatz Am Alten Fliess |
FAX: 02238/944119 |
Aktiengesellschaft |
Mail: anmeldung@golfplatz-koeln.de |
Clubsekretariat
50129 Bergheim
Am Alten Fliess 66 |
Bitte senden Sie die ausgefüllten
Formulare sowie den von Ihnen zu
erbringenden 3-G-Nachweis per Brief,
FAX oder Mail an uns zurück. |
Anmeldeformular zur ordentlichen Hauptversammlung der
Golfplatz Am Alten Fliess AG am Donnerstag, 28.04.2022, in Bergheim
Ich habe die Einladung zur Hauptversammlung erhalten.
1. Teilnahme an der Hauptversammlung
□ |
Ich werde an der Hauptversammlung teilnehmen. |
□ |
Ich weise den 3 G Nachweis wie folgt nach: |
( ) |
Impfnachweis |
( ) |
Genesungsnachweis |
( ) |
Coronatest / Vorlage bei Einlass |
Bitte Zutreffendes ankreuzen und dem Formular beilegen |
□ |
Ich werde an der Hauptversammlung nicht teilnehmen. |
2. Vollmacht und Weisung
□ |
Ich kann an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und bevollmächtige |
den Vorstand, Herrn Guido Risters-Göbel, als Stimmrechtsvertreter, mich in der Hauptversammlung
zu vertreten und das Stimmrecht für mich ohne Offenlegung meines Namens, wie auf Seite
5 angegeben, auszuüben. Diese Vollmacht schließt das Recht zur Unterbevollmächtigung
ein. |
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oder |
□ |
Für die Abstimmung erteile ich die Weisung, an folgenden Stimmrechtsvertreter: _____________________________,
wie auf Seite 6 angegeben, abzustimmen. |
3. Protokoll
□ |
Ich bitte um ein Protokoll der Sitzung per Mail. |
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Meine Mailadresse lautet:_____________________________________ |
________________________________________________________________________________ |
(Ort) |
(Datum) |
(Name in Druckbuchstaben) |
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(Unterschrift) |
Stimmabgabe Vollmacht oder Weisungserteilung für die Ausübung des Stimmrechts an den
Stimmrechtsvertreter.
1. |
Bitte nur ausfüllen, wenn Sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und die wie
unter Punkt 2 des Anmeldeformulars aufgeführte Vollmacht und Weisung an einen Stimmrechtsvertreter
erteilt haben.
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Beschlussvorschläge |
JA |
NEIN |
TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021. Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor, den festgestellten Bilanzgewinn der Golfplatz Am Alten Fliess AG, in
Höhe von 185.562,63 € zum 31. Dezember 2021, auf neue Rechnung vorzutragen. |
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in dem Geschäftsjahr 2021 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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TOP 5 |
Beschlussfassung über die Teilneuwahl von Herrn Dr. Werner Schniewind zum Mitglied
des Aufsichtsrates der Golfplatz Am Alten Fliess AG |
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