Grillo-Werke Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Grillo-Werke Aktiengesellschaft
Duisburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 04.02.2019

Grillo-Werke Aktiengesellschaft

Duisburg

An unsere Aktionäre

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie zu einer ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am

Mittwoch, dem 13. März 2019, 15.00 Uhr,

in die Hauptverwaltung (Grillo-Saal) der Grillo-Werke AG, Duisburg, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich ergebenden Bilanzgewinn der Grillo-Werke AG von 19.871.612,82 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.

Zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung sind nach § 14 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre sind an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir Sie, sich gemäß § 14 Satz 2 der Satzung vertreten zu lassen.

§ 14 Satz 2 unserer Satzung lautet:
„Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden, die ihrerseits Aktionäre oder Ehegatten oder Abkömmlinge eines Aktionärs der Gesellschaft sind.“

 

Ulrich Grillo Dr. Christian Ohm
TAGS:
Comments are closed.