Halloren Schokoladenfabrik AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft
Halle / Saale
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 17.07.2019

Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft

Halle / Saale

ISIN: DE000A2G9L00
WKN: A2G9L0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Halle (Saale) zu der

am Freitag, dem 30. August 2019
um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:00 Uhr)
am Sitz der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft,
Delitzscher Straße 70, 06112 Halle/Saale,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.587.415,62 wie folgt zu verwenden:

Der Gesamtbetrag in Höhe von EUR 11.587.415,62 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Satzungsänderung betreffend § 2 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgende Änderung der Satzung der Gesellschaft zu beschließen:

§ 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„1. Gegenstand des Unternehmens ist vorwiegend die Produktion und der Vertrieb von Süßwaren. Daneben ist die Gesellschaft zu Erwerb, Errichtung, Verwaltung, Vermietung, Bewirtschaftung und zur Projektentwicklung von Immobilien aller Art berechtigt, aber nicht verpflichtet. Insbesondere können Immobilien – auch ausschließlich für die Nutzung durch Dritte – modernisiert, entwickelt, geplant oder neugebaut werden.

2. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte und Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Sie kann jeweils sämtliche Leistungen und Produkte der Liefer-, Versorgungs- und Vertriebsketten in ihren Geschäftsbereichen selbst erbringen.

3. Die Gesellschaft ist, auch zu Anlagezwecken, berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die ganz oder teilweise einen gleichen oder ähnlichen Geschäftsgegenstand verfolgen, zu beteiligen oder diese zu gründen. Sie kann ihre Geschäfte auf die Verwaltung derartiger Beteiligungen beschränken und über ihren Beteiligungsbesitz verfügen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen.“

Unterlagen zur Hauptversammlung

Ab der Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft, Delitzscher Straße 70, 06112 Halle (Saale), zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Zu Tagesordnungspunkt 1: der festgestellte Jahresabschluss der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018.

Zu Tagesordnungspunkt 2: der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorstehenden Unterlagen. Diese Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nach § 7 der Satzung unserer Gesellschaft jeder im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionär berechtigt, wenn die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugeht, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft daher spätestens am Freitag, dem 23. August 2019 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), in deutscher oder englischer Sprache wie folgt zugehen:

Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
Fax: 08195 7788600
E-Mail: halloren2019@itteb.de

Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei der o.g. Anmeldestelle anzufordern. Wir möchten klarstellend darauf hinweisen, dass die Eintrittskarte lediglich der Erleichterung der Organisation der Hauptversammlung dient und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nach dem Gesetz oder der Satzung darstellt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

Hinweis zum Umschreibestopp im Aktienregister

Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag (23. August 2019, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) bei der Gesellschaft eingehen, werden aus organisatorischen Gründen bis zum Schluss der Hauptversammlung nicht in das Aktienregister eingetragen (Umschreibestopp). Sie können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesem Fall bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem für die betreffenden Aktien im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in Fällen der Bestellung eines Bevollmächtigten muss sich der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die Erteilung der Vollmacht an Bevollmächtigte, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft haben, soweit die Vollmacht nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, schriftlich, per Telefax oder in Textform zu erfolgen.

Weitere Informationen zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre mit dem Anmeldebogen und auch zusammen mit der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen Übersendung der Anmeldung zugesandt wird, und werden auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:

Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
Fax: 08195 7788600
E-Mail: halloren2019@itteb.de

Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann etwa dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
Fax: 08195 7788600
E-Mail: halloren2019@itteb.de

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen, die Vollmacht nur einem bestimmten Kreditinstitut erteilt werden darf, die Vollmachtserklärung vollständig sein muss und nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten darf. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Die Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären auch an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierbei gelten grundsätzlich die vorstehenden Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend. Die weiteren Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre mit dem Anmeldebogen und auch zusammen mit der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen Übersendung der Anmeldung zugesandt wird.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Anschrift oder Faxnummer zu richten:

Halloren Schokoladenfabrik AG
Delitzscher Str. 70
06112 Halle (Saale)
Fax: 0345 5642282
E-Mail: aktie@halloren.de

Datenschutzinformationen für Aktionäre der Gesellschaft und deren Vertreter

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen oder als Aktionär oder Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung teilnehmen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder Ihre(n) Aktionärsvertreter(n). Dies geschieht, um unseren Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft verarbeitet diese personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU Datenschutz-Grundverordnung, des Aktiengesetzes sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften.

Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unseren Datenschutzinformationen auf der Website der Gesellschaft unter

www.halloren.de/hauptversammlung

 

Halle (Saale), im Juli 2019

Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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