HAMBORNER REIT AGDuisburg– ISIN: DE000A3H2333 // WKN: A3H233 –Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
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1) | Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,47 je Aktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital ergibt bei 81.343.348 dividendenberechtigten Aktien eine Verteilung an die Aktionäre von |
EUR | 38.231.373,56 |
2) | Gewinnvortrag in Höhe des Restbetrags von | EUR | 2.982.648,67 |
Die Dividende wird am Dienstag, den 3. Mai 2022, grundsätzlich unter Abzug von 25
% Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer
(also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über
die Clearstream Banking AG jeweils durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.
Den inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine
Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die
Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt ganz
oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht
haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere
Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Duisburg, im April 2022
Der Vorstand