HAMBORNER REIT AG, Duisburg – Dividendenbekanntmachung

HAMBORNER REIT AG

Duisburg

– ISIN: DE000A3H2333 /​/​ WKN: A3H233 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
– Dividendenbekanntmachung –

Der Vorstand der HAMBORNER REIT AG teilt gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit:

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der HAMBORNER REIT AG vom 28. April 2022 hat beschlossen,
den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 41.214.022,23 wie folgt
zu verwenden:

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1) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,47 je Aktie auf das dividendenberechtigte
Grundkapital ergibt bei 81.343.348 dividendenberechtigten Aktien eine Verteilung an
die Aktionäre von
EUR 38.231.373,56
2) Gewinnvortrag in Höhe des Restbetrags von EUR 2.982.648,67

Die Dividende wird am Dienstag, den 3. Mai 2022, grundsätzlich unter Abzug von 25
% Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer
(also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über
die Clearstream Banking AG jeweils durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Den inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine
Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die
Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt ganz
oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht
haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere
Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Duisburg, im April 2022

Der Vorstand

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