Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen – Dividendenbekanntmachung

Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

– ISIN DE000BAY0017 –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 29. April 2022 hat beschlossen, von dem im Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 2.055.045.684,07 einen
Betrag von Euro 1.964.848.164,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,00 je
Stückaktie auf die 982.424.082 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden und
den verbleibenden Betrag von Euro 90.197.520,07 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Die Dividende wird ab dem 4. Mai 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %)
sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die in die Dividendenabwicklung
einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank Aktiengesellschaft.

Unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung
ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen
Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer
gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag
eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht
durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann der Steuerabzug nach Maßgabe des
für den Aktionär anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für
Steuern auf Antrag ermäßigt werden.

 

Leverkusen, den 2. Mai 2022

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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