Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Hanseatische Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft Hannover |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 18.10.2019 |
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Hanseatische Verlags-Beteiligungs AktiengesellschaftHannoverEinladung zur ordentlichen Hauptversammlungam Mittwoch, 13.11.2019, 11:00 Uhrim Hause der
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 2.852.772,41 € wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres und entsprechende Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Geschäftsjahr der Gesellschaft auf das Kalenderjahr zu ändern und § 19 der Satzung wie folgt neu zu fassen: |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, auf die Prüfung des Jahresabschlusses für das durch die Änderung des Geschäftsjahres entstehende Rumpfgeschäftsjahr vom 01.07. bis 31.12.2019 zu verzichten. |
Teilnahmevoraussetzung
Bitte fordern Sie Ihre Eintrittskarten zur Hauptversammlung bei Ihrer
depotführenden Bank an.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Dienstag, den 06.11.2019, während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaft in Hannover, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG, Frankfurt, hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für den Aktionär bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist die Vorlage der Bescheinigung der Hinterlegungsstelle erforderlich.
Hannover, 14.10.2019
Der Vorstand