Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Augsburg

– Wertpapier-Kenn-Nummer A1X3RR –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein.

Sie findet statt am Donnerstag, den 30. August 2018, 11:00 Uhr,
im Reichlesaal des Zeughauses, Zeugplatz 4, 86150 Augsburg.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Konzernlagebericht 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Diese Unterlagen können im Internet unter

www.hasen-ag.de

eingesehen werden. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift. Außerdem werden die Unterlagen in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Geschäftsjahr 2017 erzielten Bilanzgewinn der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 6.005.147,56 eine Dividende von 1,00 Euro je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 480.000,00 auf die dividendenberechtigten 480.000 nennbetragslosen Stückaktien, an die Aktionäre auszuschütten, EUR 4.000.000,00 in andere Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.525.147,56 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und Wahl eines Ersatzmitgliedes

Um die Möglichkeit zu eröffnen, Ersatzmitglieder nach § 101 Abs. 3 Satz 3 AktG durch die Hauptversammlung zu wählen, werden die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Willy Hoffmann, Nürnberg, Herr Dr. Martin Leibhard, Emmering, und Herr Peter Roßbach, München, ihr Amt zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2018 niederlegen. Unter dieser Voraussetzung ist der gesamte Aufsichtsrat deshalb neu zu bestellen. Gleichzeitig sollen für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds Ersatzmitglieder gewählt werden.

Nach § 95 Satz 1 AktG i.V.m. § 11 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die gemäß § 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat besteht nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt satzungsgemäß für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Gemäß § 101 Abs. 3 Satz 4 AktG sind auf die Bestellung eines Ersatzmitgliedes die für das Aufsichtsratsmitglied geltenden Vorschriften anzuwenden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats

a.)

Herrn Willy Hoffmann, Brauereidirektor i.R., Nürnberg

b.)

Herrn Dr. Martin Leibhard, Dipl.-Ing., Emmering und

c.)

Herrn Peter Roßbach, Immobiliensachverständiger, München

jeweils für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, wiederzuwählen.

Herr Willy Hoffmann ist Mitglied des Aufsichtsrats der INKA Aktiengesellschaft für Beteiligungen, München. Weitere Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen bei den Aufsichtsratsmitgliedern nicht.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung außerdem vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern

1.)

Herrn Klaus-Dieter Metz, Bankkaufmann, München, Direktor und Senior Advisor Real Estate bei der HypoVereinsbank, München

2.)

Herrn Heinrich Stumpf, Bankkaufmann, Bobingen, Mitglied des Vorstandes der Augusta-Bank eG Raiffeisen-Volksbank, Augsburg

zu deren Ersatzmitglied zu bestellen. Sie treten in der aufgeführten Reihenfolge an die Stelle ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, bei mehreren gleichzeitig ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedern für diese in der vorstehend a.) bis c.) genannten Reihenfolge, und erlangen ihre Stellung als Ersatzmitglied (in der aufgeführten Reihenfolge) zurück, wenn sie vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.

Herr Heinrich Stumpf ist Mitglied des Aufsichtsrats der DG Hyp, Hamburg (bis 27.07.2018) und der Beteiligungs-Aktiengesellschaft der Bayerischen Volksbanken, Pöcking. Weitere Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen bei den Ersatzmitgliedern nicht.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nachfolgende Hinweise erfolgen mit Ausnahme der angegebenen Adressen und des Hinweises zur Stimmrechtvertretung freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Anmeldung

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die nach § 4 Abs. 2 der Satzung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.

Die Anmeldung muss in Textform spätestens bis 23. August 2018 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der Anschrift

Hasen-Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 089 / 30 90 37 46 75
oder per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de

eingegangen sein.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 23. August 2018, 24:00 Uhr entsprechen, da nach § 19 S. 4 der Satzung mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 23. August 2018. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Stimmrechtsvertretung

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sind an die Gesellschaft

Hasen-Immobilien AG
Fuggerstr. 1
86150 Augsburg
Fax: 0821 / 319590 20
info@hasen-ag.de

zu richten.

 

Augsburg, im Juni 2018

Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Der Alleinvorstand

Hans-Peter Bauer

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