IBU-tec advanced materials AG: Bezugsangebot

NICHT ZUR VERTEILUNG IN ODER NACH DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN.

IBU-tec advanced materials AG

Weimar

ISIN DE000A0XYHT5/​ WKN A0XYHT

Bezugsangebot an die Aktionäre der IBU-tec advanced materials AG

Die ordentliche Hauptversammlung der IBU-tec advanced materials AG, Weimar (die „Gesellschaft“), hat am 16. Februar 2017 die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen, das am 6. März 2017 in das Handelsregister eingetragen wurde. Danach ist der Vorstand der Gesellschaft (der „Vorstand“) nach Ziffer 4.2 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft (der „Aufsichtsrat“) das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Februar 2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.500.000,00 gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (das „Genehmigte Kapital 2017“). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe und der Durchführung der Kapitalerhöhungen festzulegen.

Der Vorstand hat am 16. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 von EUR 4.000.000,00 um bis zu EUR 750.000,00 auf bis zu EUR 4.750.000,00 durch Ausgabe von bis zu 750.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2020 (die „Neuen Aktien“) gegen Bareinlage unter Gewährung eines (mittelbaren) Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft (die „Aktionäre“) zu erhöhen (die „Barkapitalerhöhung“). Die Gesellschaft erwartet, dass die Durchführung der Barkapitalerhöhung bis zum 9. März 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden wird.

Zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien wurde ausschließlich die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main („Hauck & Aufhäuser“), auf Grundlage eines zwischen der Gesellschaft und Hauck & Aufhäuser am 16. Februar 2021 geschlossenen Übernahmevertrags (der „Übernahmevertrag“) mit der Verpflichtung zugelassen, die Neuen Aktien den bestehenden Aktionären der Gesellschaft, vorbehaltlich der nachstehend in den Abschnitten „Bezugsrechte und Bezugsrechtsverzicht“ und „Wichtige Hinweise“ aufgeführten Bedingungen, im Wege des mittelbaren Bezugsrechts nach § 186 Abs. 5 des Aktiengesetzes innerhalb der Bezugsfrist (wie nachfolgend definiert) entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital im Bezugsverhältnis von 16: 3 (sechzehn bestehende Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von drei Neuen Aktien) zu dem unten genannten Bezugspreis zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug der vereinbarten Provision und der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten und Auslagen – an die Gesellschaft abzuführen. Der Übernahmevertrag sieht keine Festübernahme der Neuen Aktien durch die Hauck & Aufhäuser vor.

Der Vorstand hat mit weiterem Beschluss am 16. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag nach Durchführung einer Vorabplatzierung (wie im nachstehenden Absatz definiert) das endgültige Emissionsvolumen festgesetzt.

Bezugsrechte und Bezugsrechtsverzicht

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an IBU-tec advanced materials AG Aktien in der ISIN DE000A0XYHT5 /​ WKN A0XYHT) nach Buchungsschluss am 22. Februar 2021 (Record Day). Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A3H3LT5 /​ WKN A3H3LT) von den Aktienbeständen in der ISIN DE000A0XYHT5 /​ WKN A0XYHT abgetrennt. Die Bezugsrechte (ISIN DE000A3H3LT5 /​ WKN A3H3LT), welche auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft entfallen, werden am 23. Februar 2021 (morgens) (Zahlbarkeitstag) automatisch durch die Clearstream Banking AG („Clearstream Banking“) auf die Konten der jeweiligen Depotbanken gebucht. Depotbanken werden hiermit darauf hingewiesen, dass die Bezugsrechte und die bei Ausübung der Bezugsrechte zu liefernden Neuen Aktien nur in Übereinstimmung mit Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 („U.S. Securities Act„) außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika („USA„) angeboten und verkauft werden und dass die Bezugsrechte und die bei Ausübung der Bezugsrechte zu liefernden Neuen Aktien weder direkt noch indirekt einer Person in den USA angeboten, verkauft, geliefert oder anderweitig übertragen oder von dieser ausgeübt werden dürfen.

Die Hauptaktionäre der Gesellschaft, Herr Ulrich Weitz (Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft), Frau Viola Kirby-Weitz und Frau Isabelle Weitz haben gegenüber der Hauck & Aufhäuser auf ihre anteiligen Bezugsrechte in Höhe von 517.144 Neuen Aktien (die „Hauptaktionärstranche“) verzichtet. Die nach Abzug der 517.144 Neuen Aktien aus der Hauptaktionärstranche verbleibenden 232.856 Neuen Aktien (die „Streubesitztranche“) werden den übrigen Aktionären im Rahmen eines öffentlichen Angebots in Deutschland angeboten werden. Für Zwecke einer effizienten Durchführung der Kapitalerhöhung wurden im Rahmen einer Vorabplatzierung am 16. Februar 2021 bereits (i) Aktien der Gesellschaft, die das gesamte Volumen der 750.000 Neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung abdecken, sowie (ii) 250.000 Aktien der Gesellschaft aus dem Bestand von Herrn Ulrich Weitz (die „Umplatzierungsaktien“) gemäß Artikel 1 Abs. 4(a) der Verordnung (EU) 2017/​1129 des Europäischen Parlaments (die „Prospektverordnung“) (i) bei qualifizierten Anlegern außerhalb der USA nach Regulation S zum U.S. Securities Act und (ii) innerhalb der USA an eine begrenzte Anzahl von Anlegern, die „qualifizierte institutionelle Käufer“ („qualified institutional buyers“ gemäß der Definition in Rule 144A des U.S. Securities Act) sind, zu einem Platzierungspreis von EUR 34,00 je Neuer Aktie angeboten und platziert (die „Vorabplatzierung“). Die Belieferung der qualifizierten Anleger im Rahmen der Vorabplatzierung erfolgt auf Basis einer Wertpapierleihe, die Herr Ulrich Weitz an Hauck & Aufhäuser gewährt hat und die nach Durchführung der Barkapitalerhöhung zurückgeführt werden soll. Die Wertpapierleihe sieht ein Optionsrecht vor, dass Hauck & Aufhäuser in Höhe der Bezugsquote aus der Streubesitztranche (die „Bezugsaktien„) anstelle von Aktien der Gesellschaft den entsprechenden Platzierungserlös aus den Bezugsaktien an Herrn Weitz zurückführen kann.

Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien sind nicht und werden nicht nach dem U.S. Securities Act registriert. Personen dürfen Bezugsrechte weder direkt noch indirekt im Namen einer Person innerhalb der USA ausüben und dürfen die Bezugsrechte oder die Neuen Aktien weder direkt noch indirekt einer Person in den USA anbieten, verkaufen, liefern, verpfänden oder anderweitig übertragen. Dieses Dokument ist nicht zur Verteilung in oder nach den USA, Kanada, Japan oder Australien bestimmt.

Bezugsfrist

Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien in der Zeit

vom 19. Februar 2021 (einschließlich) bis einschließlich 4. März 2021
(die „Bezugsfrist“)

über ihre jeweilige Depotbank bei der unten genannten Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird nicht gewährt.

Bezugsstelle

Bezugsstelle ist die Hauck & Aufhäuser, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main (die „Bezugsstelle“).

Bezugsverhältnis

Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 16: 3 berechtigen sechzehn bestehende Aktien der Gesellschaft ihren Inhaber, drei Neue Aktien zum Bezugspreis (wie nachfolgend definiert) zu beziehen. Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, kann das Bezugsrecht nicht ausgeübt werden. Demnach können Aktionäre ihr Bezugsrecht ausschließlich für drei Neue Aktien oder ein ganzzahliges Vielfaches davon ausüben.

Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und unterliegt den weiteren Einschränkungen, die unten im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ beschrieben sind.

Bezugspreis

Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt EUR 34,00. Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, also am 4. März 2021 (Datum des Geldeingangs bei der Bezugsstelle), zu zahlen. Die Depotbanken können im Zusammenhang mit der Ausübung des Bezugsrechts eine bankübliche Gebühr erheben.

Keine Mehrbezugsoption

Eine Mehrbezugsoption wird nicht gewährt.

Bezugsrechtshandel

Die Bezugsrechte für die Neuen Aktien (ISIN DE000A3H3LT5) werden in der Zeit vom 23. Februar 2021 bis einschließlich 2. März 2021, 12:00 Uhr (MEZ) im Freiverkehr (Scale Segement) (Xetra und Xetra Frankfurt Specialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Ab dem 19. Februar 2021 werden die bestehenden Aktien der Gesellschaft „ex-Bezugsrecht“ im Freiverkehr (Scale Segment) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Verbriefung, Lieferung und Ausstattung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, welche bei der Clearstream Banking hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die im Rahmen des Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien werden frühestens am 10. März 2021 durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt, es sei denn, die Bezugsfrist wird verlängert oder das Bezugsangebot wird abgebrochen oder nicht durchgeführt. Die im Rahmen des Angebots erworbenen Neuen Aktien werden dem Depot der Bank des jeweiligen Anlegers bei Clearstream Banking, für Rechnung des Anlegers gutgeschrieben. Die Neuen Aktien werden den Anlegern als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zur Verfügung gestellt. Die Neuen Aktien sind mit denselben Rechten ausgestattet wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und vermitteln keine zusätzlichen Rechte oder Vorteile.

Börsenzulassung und Handel der Neuen Aktien

Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der Gesellschaft im Scale-Segment des Freiverkehrs (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE000A0XYHT5 /​ WKN A0XYHT) wird voraussichtlich am 10. März 2021 erfolgen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Einbeziehung und Lieferung der Neuen Aktien zu Verzögerungen kommt.

Wichtige Hinweise

Das öffentliche Angebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz (Ausnahme von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts). Aktionären und Investoren wird daher empfohlen, insbesondere das Wertpapier-Informationsblatt der Gesellschaft vom 17. Februar 2021, das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.ibu-tec.de) in der Rubrik „Investor Relations“ abrufbar ist, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, etwaige Bezugsrechte auszuüben, zu erwerben oder zu veräußern oder Aktien zu erwerben oder zu veräußern. Dabei sollten Aktionäre und Investoren insbesondere die im Abschnitt „4. Mit dem Wertpapier und dem Emittenten verbundenen Risiken“ beschriebenen Risiken zur Kenntnis nehmen und bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Der Jahresabschluss der IBU-tec zum 31. Dezember 2019 und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sind im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) und gemeinsam mit dem Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020 sowie den vorläufigen Finanzinformationen zum 31. Dezember 2020 auf der Internetseite von IBU-tec unter www.ibu-tec.de/​investor-relations abrufbar. Angesichts potenziell hoher Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfeldes sollten sich Aktionäre auch über den derzeitigen Aktienkurs der Aktien der Gesellschaft vor Ausübung ihres Bezugsrechts hinsichtlich der Neuen Aktien informieren.

Die Hauck & Aufhäuser kann unter bestimmten Umständen vom Übernahmevertrag zurücktreten oder mit der Gesellschaft gemeinsam entscheiden, die Durchführung des Bezugsangebots zu verschieben. Zu diesen Umständen zählen unter anderem wesentliche nachteilige Veränderungen der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage oder Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, wesentliche Beschränkungen des Wertpapierhandels an der Frankfurter, Londoner oder New Yorker Wertpapierbörse, wesentliche Beschränkungen der Wertpapierabwicklung in Deutschland, Großbritannien oder den USA, wesentliche Beschränkungen des Bankgeschäfts in Frankfurt am Main, London oder New York, wesentliche nachteilige Änderungen in den nationalen oder internationalen finanziellen, politischen, industriellen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Rechtsvorschriften (einschließlich Steuervorschriften) oder der Ausbruch oder eine Eskalation von kriegerischen Handlungen, Feindseligkeiten oder terroristischen Aktivitäten. Die Verpflichtungen der Hauck & Aufhäuser aufgrund des Übernahmevertrags enden ferner, wenn die Durchführung der Barkapitalerhöhung nicht bis zum 15. März 2021, 24:00 Uhr MEZ, in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird.

Für den Fall, dass ein Rücktritt vom Übernahmevertrag vor Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgt, verfallen die Bezugsrechte der Aktionäre ersatzlos. Eine Rückabwicklung erfolgter Transaktionen betreffend den Handel von Bezugsrechten durch die Bezugsstelle wird in diesem Fall nicht erfolgen. Anleger, die die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, würden in einem solchen Fall einen Totalverlust erleiden. Wenn die Hauck & Aufhäuser nach Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft vom Übernahmevertrag zurücktritt, können die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte ausgeübt haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis erwerben; ein Rücktritt der Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

Im Falle eines Rücktritts der Hauck & Aufhäuser vom Übernahmevertrag nach Vollzug des Bezugsangebots, was auch möglich ist, nachdem die Lieferung und die Einbeziehung derjenigen Neuen Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots bezogen wurden, erfolgt ist, bezieht sich ein solcher Rücktritt nur auf die Nicht Bezogenen Aktien. Kaufverträge über Nicht Bezogene Aktien unterliegen somit Einschränkungen. Wenn es zu Leerverkäufen gekommen ist und die Einbuchung der Neuen Aktien nicht erfolgt, trägt allein der Verkäufer dieser Neuen Aktien das Risiko, dass er seine Verpflichtung, diese Neuen Aktien zu liefern, nicht erfüllen kann.

Stabilisierungsmaßnahmen

Im Zusammenhang mit dem Angebot werden weder an der Frankfurter Wertpapierbörse noch an anderen Handelsplätzen Stabilisierungsmaßnahmen durch die Gesellschaft, oder im Auftrag der Gesellschaft, vorgenommen.

Verkaufsbeschränkungen

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland darf das Bezugsangebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums nur an qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 2 Buchstabe (e) der Prospektverordnung weitergeleitet werden, und Bezugserklärungen von Personen, die keine qualifizierten Anleger sind, sind von den Depotbanken zurückzuweisen. In dem Vereinigten Königreich darf das Bezugsangebot nur an Personen weitergeleitet werden und ist nur an diese gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung sind, der durch den European Withdrawal Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner jeweils gültigen Fassung (die „Order„) fallen, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) (alle diese Personen zusammen werden als „Relevante Personen“ bezeichnet). Das Bezugsangebot richtet sich nur an Relevante Personen und Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen das Bezugsangebot nicht annehmen oder sich darauf berufen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Darüber hinaus können weitere nationale Beschränkungen bestehen. Bei Aktionären mit Wohnsitz im Ausland sind daher die Depotbanken angewiesen, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren. Die Gesellschaft und die Bezugsstelle übernehmen keine Verantwortung für die Übereinstimmung des Bezugsangebots mit ausländischen Rechtsvorschriften und für die Übermittlung des Bezugsangebots und der Neuen Aktien in diesen Ländern.

Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien sind nicht und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der USA registriert. Sie dürfen in den USA weder angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet oder übertragen noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act oder in einer Transaktion außerhalb des Registrierungserfordernisses des U.S. Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der USA. Es wird kein öffentliches Angebot der Rechte und der Neuen Aktien in den USA geben. Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien dürfen in Kanada, Japan oder Australien weder angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet oder übertragen noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit den anwendbaren Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnungen.

Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblatts (WIB)

Das Wertpapier-Informationsblatt betreffend die Neuen Aktien wurde am 17. Februar 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.ibu-tec.de) in der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht. Die Ergebnisse der Barkapitalerhöhung werden voraussichtlich am 5. März 2021 auf der Internetseite (www.ibu-tec.de) in der Rubrik „Investor Relations“ bekannt gemacht.

 

Weimar, im Februar 2021

IBU-tec advanced materials AG

Der Vorstand

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