IBYKUS AG für Informationstechnologie – Hauptversammlung

IBYKUS AG für Informationstechnologie
Erfurt
An die Aktionäre der IBYKUS AG für Informationstechnologie
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, der Vorstand der IBYKUS AG für Informationstechnologie, Erfurt, laden Sie als unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am

Freitag, den 8. Mai 2015, um 11 Uhr,

in die Räume der IBYKUS AG für Informationstechnologie in Erfurt, in der

Herman-Hollerith-Straße 1, 99099 Erfurt

ein.

Anmeldeformulare können Sie bei der Gesellschaft anfordern:
IBYKUS AG, Herman-Hollerith-Str. 1, 99099 Erfurt,
Tel.: 0361 / 44100, Fax: 0361 / 4410-410,
E-Mail: ir@ibykus.de

TAGESORDNUNG:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.09.2014, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das am 30.09.2014 beendete Geschäftsjahr
2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des am 30.09.2014 geendeten Geschäftsjahres in Höhe von EURO 707.966,48 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre von EURO 0,10 pro Aktie. Das Grundkapital von EURO 4.760.570,00 ist eingeteilt in 4.760.570 Stückaktien als Namensaktien mit einem wertmäßigen Anteil am Grundkapital von je EURO 1,00. Die Ausschüttung beträgt: EURO 476.057,00.
Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EURO 231.909,48 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Der volle Betrag der Ausschüttung wird als Leistung der Gesellschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Ausschüttung im Regelfall nicht der Besteuerung.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis 30.09.2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Helmut C. Henkel und Dr. Lutz Richter für das Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis einschließlich 30.09.2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis 30.09.2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für den Zeitraum vom 01.10.2013 bis einschließlich 30.09.2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 (01.10.2014 bis 30.09.2015)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 (01.10.2014 bis 30.09.2015) die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig zu wählen.

Wichtiger Hinweis:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am sechsten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Es bedarf zwingend der rechtzeitigen schriftlichen Anmeldung bei der Gesellschaft (bis zum 30. April 2015). Aktionäre können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist entweder im Vorfeld der Hauptversammlung oder am Tage der Hauptversammlung vorzulegen. Die Aktien des vertretenen Aktionärs sind auch in diesem Fall, wie oben beschrieben, bei der Gesellschaft anzumelden.

In den Räumen der Gesellschaft liegen die für die Beschlussfassung notwendigen Unterlagen aus:

der Jahresabschluss per 30.09.2014 nebst Anlagen, sowie die entsprechenden Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Unterlagen können jederzeit eingesehen werden und werden auf separaten Wunsch auch gerne übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Erfurt, 20.02.2015

Helmut C. Henkel

Dr. Lutz Richter

Vorstand
IBYKUS AG für Informationstechnologie

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