IBYKUS Aktiengesellschaft für Informationstechnologie
Erfurt
An die Aktionäre der IBYKUS AG für Informationstechnologie
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der IBYKUS AG für Informationstechnologie, Erfurt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, der Vorstand der IBYKUS AG für Informationstechnologie, Erfurt, laden Sie als unsere Aktionäre zur
außerordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft am
Montag, den 29. August 2016, um 14 Uhr,
in die Räume der Kanzlei Dr. Habel & Coll. Rechtsanwälte in Erfurt, in der
Walkmühlstraße 1 a, 99084 Erfurt
ein.
Anmeldeformulare können Sie bei der Gesellschaft anfordern:
IBYKUS AG, Herman-Hollerith-Str. 1, 99099 Erfurt,
Tel.: 0361 / 44100, Fax: 0361 / 4410-410,
E-Mail: ir@ibykus.de
TAGESORDNUNG:
Bestätigung der Wahl des Aufsichtsrats in der ordentlichen Hauptversammlung am 15.04.2016 Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 9 Abs. 9.1. der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die ordentliche Hauptversammlung vom 15.04.2016 hat unter Tagesordnungspunkt 6 folgende Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt: 1. Herrn Dr. Wolfgang Habel, 2. Herrn Dr. Dietmar Klein, 3. Frau Petra Reich, 4. Herr Dr. Frank Bonitz, 5. Herrn A. R. 6. Herrn Daniel Kropp, |
Diese Wahl ist durch Klage vor dem Landgericht Erfurt angefochten worden (Az. 2 HKO 50/16).
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates in der Hauptversammlung vom 15.04.2016 wird bestätigt. |
Wichtiger Hinweis:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am sechsten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Es bedarf zwingend der rechtzeitigen schriftlichen Anmeldung bei der Gesellschaft (bis zum 21. August 2016). Aktionäre können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist entweder im Vorfeld der Hauptversammlung oder am Tage der Hauptversammlung vorzulegen. Die Aktien des vertretenen Aktionärs sind auch in diesem Fall, wie oben beschrieben, bei der Gesellschaft anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
Erfurt, 01.07.2016
IBYKUS AG für Informationstechnologie
Vorstand
Helmut C. Henkel Dr. Lutz Richter