IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Duisburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 23.07.2019

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT

Duisburg

ISIN DE0006131204
WKN 613120

Bekanntmachung Gewinnverwendungsbeschluss
und Dividendenbekanntmachung
nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 18. Juli 2019 hat beschlossen, den im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.373.098,89 in Höhe von insgesamt EUR 5.926.110,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je Stückaktie auf die 49.384.250 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.446.988,89 in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 23. Juli 2019, fällig.

Angaben zur Auszahlung der Dividende

Die Dividende wird am 23. Juli 2019 unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung ermäßigt werden; eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend.

 

Duisburg, den 18. Juli 2019

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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