Immobilien-Dienst Holding (DID) AG – Hauptversammlung 2016

Immobilien-Dienst Holding (DID) AG

Hanau

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am:

Freitag, den 09. Dezember 2016
Beginn: 09:00 Uhr

im Plazahotel Hanau
Kurt-Blaum-Platz 6
63450 Hanau
(ehemals Hotel Arcadia)

Tagesordnung zur Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschluss 2015

2.

Bericht über die Lage der Gesellschaft einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB:

a.

DIV Deutscher ImmobilienberaterVerbund GmbH

b.

Immobilien-Dienst Holding (DID) AG

c.

Immobilienberater Verbund GmbH & Co.KG

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für die Amtszeit 2015:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für die Amtszeit im Jahre 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen:

a.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird

von EUR 75.000,00 auf EUR 200.000,00 erhöht:

a) durch Ausgabe von 20.000 Stammaktien gegen Bareinzahlung und

b) durch Ausgabe von 30.000 Vorzugsaktien gegen Bareinzahlung.

Die Ausgabe erfolgt zum Nennwert von EUR 2,50 je Aktie.

Die Aktien lauten auf den Namen und sind nur mit Einwilligung der Gesellschaft übertragbar (vinkulierte Namensaktien). Die Einwilligung erteilt der Vorstand.

Über die Aktien werden Sammelurkunden zu je 100 Aktien ausgegeben. Der Anspruch auf Einzelverbriefung wird ausgeschlossen. Jeder Aktionär hat das Recht, auf seine Kosten die Ausstellung einer Mehrfachurkunde zu verlangen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Er ist insbes. ermächtigt, die Bedingungen festzulegen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus sowie Dritte die nicht gezeichneten Aktien zum Ausgabebetrag zeichnen können. Der Vorstand ist berechtigt, den Ausgabebetrag der neuen Aktien bestmöglich, jedoch mindestens unter Anforderung einer Einlage in Höhe von ¼ des Nennbetrages (§ 4 der Satzung) festzulegen.

Die neuen Aktien sind ab 01.01.2017 gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je EUR 2,50 pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 125.000,00 ausgegeben. Der Gesamtausgabebetrag ist in voller Höhe in Geld auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31.03.2017 ¼ des Kapitals der neuen Aktien eingezahlt ist.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Zur Zeichnung der neuen Stammaktien werden zugelassen:
Stammaktionäre

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.

6.

Genehmigtes Kapital:

a.

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft nach Wirksamkeit der Kapitalerhöhung gemäß Ziffer 5. von dann EUR 200.000,00 um bis zu weitere EUR 200.000,00 in der Zeit bis zum 31.12.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

b.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden.

c.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den Ausgabebetrag sowie die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Nach § 4 der Satzung wird § 4a wie folgt eingefügt: »Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 200.000,00 um bis zu weitere EUR 200.000,00 in der Zeit bis zum 31.12.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien, dies in gesetzlich zulässigem Rahmen wahlweise durch Ausgabe von Stammaktien oder stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital).«

d.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.

7.

Der Vorstand wird zur Ausgabe von Genussscheinen im Wert von bis zu insgesamt EUR 200.000,00 bis zum 31.12.2020 ermächtigt. Die Ausgabe der Genussscheine erfolgt unter Bezugsrechtsausschluss. Die Genussscheine sind mindestens zum Nennwert des Genusskapitals auszugeben, die Genussrechte sind gewinnorientiert auszugestalten. An einem etwaigen Liquidationserlös nehmen die Genusscheinsberechtigten nicht teil. Die Ausgestaltung der Bedingungen der Ausgabe der Genussscheine wird dem Vorstand übertragen, der diese im Interesse der Gesellschaft nach billigem Ermessen festzusetzen hat.

8.

Befreiung des Vorstandes von den Beschränkungen des § 181 BGB.

9.

Der Vorstand schlägt folgende Dividenden-Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2015 vor:
Eine Dividende in Höhe von EUR 0,16 je Vorzugsaktie inklusive des Vorzugsbetrages und in Höhe von EUR 0,10 je Stammaktie aus dem Jahresgewinn 2015 zu zahlen. Die Zahlung soll bis 15.01.2017 erfolgen.

10.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten folgende jährliche pauschale Aufwandsentschädigung:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates: EUR 1.500,00 p.a.
Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates je EUR 500,00 p.a.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten muss mindestens acht Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 01.12.2016, zugehen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre (Besitzer von Vorzugsaktien sowie Stammaktien) berechtigt.

Zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Stammaktionäre berechtigt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung erfolgen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte unmittelbar vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis (z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) vorweist.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung per Briefversand an die Adresse der Gesellschaft, Nussallee 2, 63450 Hanau, per Fax unter 06181 662224 bzw. den Vorstand per E-Mail bucksch@div-immobilien.de übermitteln.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre – Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Entsprechende Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen.

Bekanntzumachende Ergänzungsverlagen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden.

Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Hanau, 31.10.2016

Immobilien-Dienst Holding (DID) AG

Vorstand – Carsten Bucksch

TAGS:
Comments are closed.