Industrie und Handel Aktiengesellschaft für VermögensverwaltungBERLINEinladungzur ordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn in Höhe von € 4.449.054,40 eine Dividende in Höhe von € 1.000.000,00 an die Aktionäre auszuschütten. |
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3. |
Entlastung a) des Vorstandes und b) des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
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4. |
Wiederwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG aus den von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an keine Wahlvorschläge gebunden. |
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5. |
Beschlussfassung zur Begründung einer Organschaft mit der Aktiengesellschaft für Haus- und Grundbesitz als Organgesellschaft und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages gemäß § 293 Abs. 1 AktG mit der Aktiengesellschaft für Haus- und Grundbesitz, Berlin Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß § 14 KStG ein Organschaftsverhältnis zur Aktiengesellschaft für Haus- und Grundbesitz als Organgesellschaft zu begründen. Damit verbunden ist der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des nachstehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Aktiengesellschaft für Haus- und Grundbesitz, Berlin, als beherrschter Gesellschaft zuzustimmen. Die Industrie und Handel Aktiengesellschaft für Vermögensverwaltung, Berlin, hat am 26.06.2018 mit der Aktiengesellschaft für Haus- und Grundbesitz, Berlin, nachfolgenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Aktiengesellschaft für Haus- und Grundbesitz wird nachfolgend „Organgesellschaft“ und die Industrie und Handel Aktiengesellschaft für Vermögensverwaltung wird nachfolgend „Organträger“ genannt.
z w i s c h e n der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 25848 B eingetragenen Aktiengesellschaft in Firma Industrie und Handel Aktiengesellschaft für Vermögensverwaltung mit Sitz in Berlin, vertreten durch die zur gemeinsamen Vertretung berechtigten und von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB (Doppelvertretungsverbot) befreiten Mitglieder des Vorstands Herr Frank Joachim Maibach und Herr Andreas Schübl,
u n d der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 752 B eingetragenen Aktiengesellschaft in Firma Aktiengesellschaft für Haus- und Grundbesitz mit Sitz in Berlin, vertreten durch die zur gemeinsamen Vertretung berechtigten und von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB (Doppelvertretungsverbot) befreiten Mitglieder des Vorstands Herr Frank Joachim Maibach und Herr Andreas Schübl,
gemeinsam nachfolgend auch die „Parteien“ genannt
Der Organträger ist der einzige Aktionär der Organgesellschaft. Die Organgesellschaft ist finanziell eingegliedert in den Organträger. Die Organgesellschaft ist die 100%ige Tochter der Organträgerin.
Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden entspricht. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
Teilnahmebedingungen:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes durch ein depotführendes Kreditinstitut bis zum Ablauf des 20. August 2018 bei der Gesellschaft (Engeldamm 20, 10179 Berlin), oder bei der Deutsche WertpapierService Bank AG, WASHV, Landsberger Straße 187, 80687 München in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b) BGB) anmelden. Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen an folgende Anschrift gerichtet werden:
Industrie und Handel Aktiengesellschaft für Vermögensverwaltung
zu Händen Herrn Frank J. Maibach,
Engeldamm 20, 10179 Berlin, Fax-Nr.: 030 / 257608-15, E-Mail-Adresse: verwaltung@inhag.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Fristgerecht eingehende Anträge werden unverzüglich unter der Adresse „www.inhag.de“ veröffentlicht. Unter derselben Adresse werden ggf. auch Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen veröffentlicht.
Berlin, im Juni 2018
Industrie und Handel Aktiengesellschaft für Vermögensverwaltung
Der Vorstand