INNSTADT AKTIENGESELLSCHAFT
PASSAU
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, den 3. Juli 2017, 11.00 Uhr,
in der Innstadt AKTIENGESELLSCHAFT,
Schmiedgasse 23, 94032 Passau
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Den vollständigen Wortlaut der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung mit Tagesordnung geben wir Ihnen bekannt:
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 nebst Bericht des Aufsichtsrates |
2. |
Beschlussfassung über den Bilanzverlust |
3. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 |
4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 |
Nach § 16 der Satzung sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Montag, 26. Juni 2017, bei der Gesellschaft oder bei einem der nachstehend aufgeführten Kreditinstitute bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.
Hinterlegungsstellen sind:
― |
VR Bank Passau eG |
― |
Sparkasse Passau |
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden.
Passau, im Mai 2017
INNSTADT AG, Passau
– Vorstand –
Johann Baumann