Infineon Technologies AG, Neubiberg – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien (WKN 623100 / ISIN DE0006231004 – Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten)

Infineon Technologies AG

Neubiberg

WKN 623100 /​ ISIN DE0006231004

Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)

Die Hauptversammlung der Infineon Technologies AG hat am 16. Februar 2023 beschlossen, die durch die Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 erteilten Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien aufzuheben und die Gesellschaft neu zu ermächtigen, bis zum 15. Februar 2028 eigene Aktien nach Maßgabe der im Rahmen der Einladung zu der o.g. Hauptversammlung am 9. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungsordnungspunkte 7 („Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien“) und 8 („Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten“) zu erwerben. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet werden. Die Gesellschaft ist u.a. ermächtigt, die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Herabsetzung des Grundkapitals um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Anteil. Abweichend hiervon kann der Vorstand bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen der Anteil der nicht eingezogenen Aktien am Grundkapital entsprechend erhöht. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigungsbeschlüsse ist der Einladung zur o.g. Hauptversammlung zu entnehmen.

Die Beschlüsse wurden noch nicht im Handelsregister eingetragen.

 

Infineon Technologies AG

– Vorstand –

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