interexa AG
Mainz
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 17. November 2015
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der interexa AG
die am
Dienstag, den 17. November 2015 um 16.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz,
stattfindet.
Tagesordnung
1. |
Bericht über die Lage der Gesellschaft 1.1 Bericht des Aufsichtsrats 1.2 Bericht des Vorstands |
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2. |
Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses der interexa AG für das Geschäftsjahr 2014 Der Jahresabschluss 2014 liegt in den Geschäftsräumen der interexa AG, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner wird der Jahresabschluss 2014 in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss 2014 ist damit gemäß § 172 Satz 1, 1. Halbsatz Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Ergebnisverwendung vor: Das Jahresergebnis des abgelaufenen Jahres in Höhe von € 119.899,91 wird mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 171.593,94 zusammengefasst. Der verbleibende Bilanzverlust in Höhe von € 51.694,03 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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4. |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 keine Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. Abschnitt IV Ziff. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Personen. Soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift interexa AG, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30, 55130 Mainz, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 06131-144 07 08 oder per E-Mail unter der Anschrift s.ertzdorff@interexa.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 02.11.2015, 24 Uhr, der Gesellschaft zugehen.
interexa AG
Der Vorstand
Dr. Alexandra Roder