JAGO AG – Erweiterung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

JAGO AG
Stuttgart
Bekanntmachung durch Aktionärin gemäß § 122 Abs. 3 AktG zur Erweiterung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. November 2014 zur ordentlichen Hauptversammlung der JAGO AG, Stuttgart, am 23. Dezember 2014, um 14:00 Uhr, bei Notar Prof. Dr. Thomas Lang, Menold Bezler Rechtsanwälte, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, eingeladen.

Aufgrund der mir vom Amtsgericht Stuttgart durch Beschluss vom 17. Dezember 2014, HRB 741306, erteilten Ermächtigung, mache ich hiermit als Aktionärin der Gesellschaft für die Hauptversammlung am 23. Dezember 2014 die folgende Ergänzung der Tagesordnung einschließlich Beschlussvorschläge bekannt:
1.

Antrag auf Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG durch Steuerberaterin Dr. h.c. Beata Baroth, BBC Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft AG, Neuhauser Str. 25, 80331 München
a)

zur Überprüfung der Frage, aus welchen Gründen der Vorstand die Veröffentlichung des bereits festgestellten und geprüften Jahresabschlusses mit dem Stichtag zum 31. August 2013 nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht hat;
b)

zur Überprüfung der Frage, ob der Vorstand in der JAGO AG Personen beschäftigt oder in den letzten beiden Geschäftsjahren beschäftigt hat, obwohl diese als arbeitslos gemeldet sind;
c)

zur Überprüfung der Frage, ob der Vorstand im laufenden und den letzten beiden abgelaufenen Geschäftsjahren ausländische Staatsangehörige beschäftigt hat, die über keinen wirksamen Aufenthaltstitel gemäß dem Aufenthaltsgesetz verfügen und somit ein Verstoß gegen § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III vorliegt;
d)

zur Überprüfung der Frage, ob der Vorstand im Namen der Gesellschaft Miet- und Pachtverträge mit sich als Eigentümer der betreffenden an die JAGO AG vermieteten bzw. verpachteten Grundstücke abgeschlossen hat, wie hoch die entsprechend von der JAGO AG an den Vorstand geleisteten Miet- und Pachtzinsen sind und insbesondere ob die Miet- und Pachtzinsen verkehrsüblich sind bzw. einem „Drittvergleich“ standhalten;
e)

zur Überprüfung der Frage, ob der Vorstand im Namen der Gesellschaft Miet- und Pachtverträge mit von ihm beherrschten Gesellschaften abgeschlossen hat, wie hoch die von der JAGO AG an diese Gesellschaften geleisteten Miet- und Pachtzinsen sind, insbesondere ob sie verkehrsüblich sind bzw. einem „Drittvergleich“ standhalten;
f)

zur Überprüfung der Geschäftsverbindungen der JAGO AG mit dem Unternehmen Groupon im laufenden Geschäftsjahr und den letzten zwei abgelaufenen Geschäftsjahren, wobei insbesondere zu prüfen ist, ob
aa)

der Vorstand veranlasst hat, auf den Endkunden lautende Rechnungen anzufertigen, obwohl eine direkte Vertragsbeziehung über die Lieferung der Waren zwischen Groupon und dem Endkunden besteht und Groupon bereits die an den Endkunden erbrachte Leistungen zum vollen Kaufpreis in Rechnung gestellt und den entsprechenden Kaufpreis erhalten hat;
bb)

die Ausstellung des vollständigen Kaufpreises in den auf die – durch Groupon vermittelten – Endkunden lautenden Rechnungen entsprechend in den Bilanzpositionen der JAGO AG Niederschlag gefunden hat;
g)

zur Überprüfung der Frage, ob der Vorstand im laufenden Geschäftsjahr und den letzten beiden Geschäftsjahren im Zuge einer sogenannten Suchmaschinenoptimierung für die JAGO AG veranlasst hat, dass mithilfe von speziellen Computerprogrammen Angebote über die Produkte und Dienstleistungen der JAGO AG, die JAGO AG als solche oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen anderer Unternehmen auf Internetplattformen mehrfach (automatisch) angeklickt werden („klicking“), um damit die Stellung der JAGO AG bzw. ihrer Produkte und Dienstleistungen in den Rankings der betreffenden Internetplattformen zu verbessern, insbesondere, ob
aa)

der Vorstand Personen (z.B. in China) dazu veranlasst hat, ein spezielles Computerprogramm zu besorgen oder zu entwickeln, das Angebote über Produkte und Dienstleistungen der JAGO AG, die JAGO AG selbst oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen anderer Unternehmen im Internet (automatisch) mehrfach anklickt;
bb)

der Vorstand veranlasst hat, dass das „klicking“ über spezielle Computerprogramme anonym erfolgt, insbesondere dass die durch das Computerprogramm abgegebenen „klicks“ über anonyme IP-Adressen und Domains (etwa durch sogenannte „transparent proxy ip“, „anonymous proxy ip“ oder „high anonymous proxy ip“) erfolgen, also in keiner Relation zur JAGO AG stehen und somit keine Rückschlüsse auf die durch den Vorstand oder anderen Personen veranlassten Manipulationen zu Gunsten der JAGO AG zulassen oder solche Rückschlüsse erschweren;
cc)

der Vorstand veranlasst hat, dass „unabhängige Computer“, also Computer mit einer unabhängigen und nicht mit der JAGO AG zusammenhängenden IP-Adresse und Domain die beschriebenen „klicks“ abgeben;
h)

zur Überprüfung der Frage, ob der Vorstand im laufenden Geschäftsjahr und den letzten beiden Geschäftsjahren Mitarbeiter der JAGO AG, Angehörige oder andere Personen dazu veranlasst hat, gezielt gute bzw. überdurchschnittliche Bewertungen über die Produkte und Dienstleistungen der JAGO AG oder der JAGO AG selbst auf Internetplattformen oder anderen im Internet verfügbaren Möglichkeiten zur Meinungsäußerung über Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen (z.B. auch Facebook) abzugeben, um insbesondere in den Rankings dieser Plattformen die Stellung der JAGO AG bzw. ihrer Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, insbesondere ob
aa)

der Vorstand veranlasst hat, dass gezielt gute bzw. überdurchschnittliche Bewertungen der Produkte und Dienstleistungen der JAGO AG oder der JAGO AG als solche auf den folgenden Internetplattformen abgegeben werden: Amazon, Ebay, Google, Facebook, Billiger.de, Dooyoo.de, Trustpilot.de, Ciao.de, Yopi.de, Shopauskunft.de, Shopzilla.de, Shopvote.de, Kununu.com (Bewertung der JAGO AG als Arbeitgeber);
bb)

der Vorstand im Zusammenhang mit den gezielt guten bzw. überdurchschnittlichen Bewertungen auf den Internethandelsplattformen angeordnet hat, Cookies und Verlaufe zu löschen, anonyme Accounts zu verwenden und regelmäßig die IP-Adressen und Domains zu wechseln, von denen die Bewertungen erfolgt sind;
cc)

der Vorstand Personen dazu veranlasst hat, gute bzw. überdurchschnittliche Bewertungen auf Internetplattformen zu unterlassen, auf denen bereits früher abgegebene gute bzw. überdurchschnittliche Bewertungen von dem Betreiber der jeweiligen Internetplattform aufgrund des Verdachts von manipulierten Bewertungen gelöscht wurden;
dd)

der Vorstand teilweise Personen dazu veranlasst hat, die guten bzw. überdurchschnittlichen Bewertungen mehrfach in einer Woche abzugeben, beispielsweise 2–3 Bewertungen in der Woche auf Google;
ee)

der Vorstand andere Personen, insbesondere Verwandte dazu veranlasst hat, Rechner und Laptops, auch auf Kosten der JAGO AG, zu erwerben, über welche die Bewertungen auf den Internetportalen erfolgen sollten;
i)

zur Überprüfung der Geschäftsverbindungen zwischen der JAGO AG und dem Bruder des Vorstands, Herrn Igor Jakovac, im laufenden Geschäftsjahr und den letzten beiden Geschäftsjahren, insbesondere, ob und inwieweit der Vorstand Barzahlungen und Überweisungen der JAGO AG an Herrn Igor Jakovac und umgekehrt von Herrn Igor Jakovac an die JAGO AG veranlasst hat und welche Gegenleistungen für solche Zahlungen und Überweisungen an die und von der JAGO AG erfolgten;
j)

zur Überprüfung der Frage, ob der Vorstand im laufenden Geschäftsjahr und den letzten beiden Geschäftsjahren durch die Gründung von Gesellschaften in der Schweiz und den anderen Ländern das bislang von der JAGO AG betriebene operative Geschäft oder Erträge aus den ausländischen Gesellschaften in die neu gegründeten Gesellschaften verlagert und somit den Rückgang des Ergebnisses der JAGO AG und der Verminderung des Unternehmenswerts der JAGO AG verursacht hat, insbesondere ob
aa)

der Vorstand an Gewinnen von ausländischen Gesellschaften, an denen bislang die JAGO AG beteiligt war, persönlich partizipiert, indem die von ihm gegründete JAGO Holding Switzerland GmbH die Beteiligungen an den betreffenden ausländischen Gesellschaften hält;
bb)

die Gründung und der Betrieb der JAGO Switzerland GmbH zur Verminderung des bislang von der JAGO AG generierten Ergebnisses führt;
cc)

der Aufsichtsrat den Vorstand von seinem gesetzlichen Verbot befreit hat, ein Handelsgewerbe zu betreiben oder im Geschäftszweig der JAGO AG für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte zu machen;
dd)

der Aufsichtsrat den Vorstand von seinem gesetzlichen Verbot befreit hat, Vorstand oder Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Handelsgesellschaft zu sein;
k)

ob der Vorstand im laufenden Geschäftsjahr und in den letzten beiden Geschäftsjahren zuvor im Namen der JAGO AG die Gründung von Gesellschaften im In- und Ausland finanziert hat, deren Gesellschafter er selbst ist.
2.

Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Herrn Goran Jakovac

Gegen Herrn Jakovac als Vorstand der JAGO AG sind Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Gesellschaft, die sich im Rahmen der Sonderprüfung im Zusammenhang mit den unter Ziffer 1 beschriebenen Vorgängen ergeben, gerichtlich geltend zu machen, sofern sich aus der Sonderprüfung Anhaltspunkte hierfür ergeben sollten.

Stuttgart, den 18. Dezember 2014

Lisa de Leo-Jakovac

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