Jodquellen Aktiengesellschaft in Bad Tölz: 158. ordentliche Hauptversammlung Berichtigung der Veröffentlichung vom 10.09.2020

Jodquellen Aktiengesellschaft in Bad Tölz

Bad Tölz

WKN 621650

Hiermit berufen wir die

158. ordentliche Hauptversammlung

der Jodquellen AG in Bad Tölz, Ludwigstr. 14, 2. Stock ein.

Sie findet statt am 16. Oktober 2020 um 14.00 Uhr.

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand der Jodquellen AG in Bad Tölz entschieden, die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die virtuelle Hauptversammlung wird aus den Geschäftsräumen der Gesellschaft für angemeldete Aktionäre per Zoom übertragen.

I.      Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie Berichterstattung des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 25 Ziff. 1 der Satzung

2.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat werden vorschlagen, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat werden vorschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl zum Aufsichtsrat

Herr Gregor Hoefter wurde vom Registergericht München am 31.07.2020 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 13 der Satzung aus 3 Mitgliedern zusammen. Wiederwahl ist satzungsmäßig zulässig.

Der Aufsichtsrat schlägt Herrn Gregor Hoefter für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zur Wiederwahl vor. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat wird vorschlagen, die SüdTreu Süddeutsche Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

II.      Weitere Angaben und Hinweise

1. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten; Grundlage dafür ist § 1 Abs. 2 des Gesetztes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“).

Für die Anmeldung haben die Aktionäre ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu müssen die Aktionäre spätestens am 08.10.2020 bei der Gesellschaft (Ludwigstr. 14, 83646 Bad Tölz), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien bei einem Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 09.10.2020 bei der Gesellschaft einzureichen.

2. Vollmacht; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte.

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihre Rechte auch durch einen mit einer Vollmacht ausgestatteten Vertreter, zum Beispiel durch eine depotführende Bank, einer Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Für die Erteilung und für den Widerruf der Vollmacht sowie für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmachten können per Email oder Brief übermittelt werden.

3. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl.

Aktionäre können ihre Stimmen per Email oder Brief abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Für die Briefwahl können die Aktionäre das mit der Anmeldebestätigung zugesandte Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf des 15.10.2020 per Post oder per Email bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Jodquellen AG
Ludwigstr. 14
83646 Bad Tölz
E-Mail: hv@alpamare.de

4. Anträge von Aktionären

Gegenanträge von Aktionären zu den genannten Punkten der Tagesordnung sind an folgende Adresse zu richten:

Jodquellen AG
Vorstand
Ludwigstr. 14
83646 Bad Tölz

oder

hv@alpamare.de

Gegenanträge, die spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Homepage der Jodquellen AG (www.jodquellen.com) veröffentlicht.

5. Fragemöglichkeit

Aktionäre, die sich zur Verfolgung der Hauptversammlung angemeldet haben, können Fragen an den Vorstand richten zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage der Gesellschaft, soweit die erbetene Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 15.10.2020, 12.00 Uhr, PER EMAIL ODER BRIEF eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

 

Bad Tölz, im September 2020

Der Vorstand

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