KC-Beteiligungs AG, Berg – Mitteilung über die Erhöhung des Grundkapitals: Berichtigung der Veröffentlichung vom 19.05.2022

KC-Beteiligungs AG

Berg

Mitteilung über die Erhöhung des Grundkapitals vom 17. Mai 2022

Am 20.10.2020 beschloss die Hauptversammlung der KC-Beteiligungs AG eine Kapitalerhöhung von 50.000,00 € um 20.000,00 € auf 70.000,00 €. Die Anmeldung vom 28.10.2020 bezüglich der Kapitalerhöhung und der damit verbundenen Satzungsänderung wurde durch Beschluss vom 09.03.2021 des Amtsgerichts Ulm – Registergericht zurückgewiesen. Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde durch Beschluss vom 11.01.2022 des Oberlandesgerichts Stuttgart ebenfalls zurückgewiesen. Die ursprünglich beschlossene Kapitalerhöhung wurde nicht wirksam. Die KC-Beteiligungs AG möchte die ursprünglich beabsichtigte Kapitalerhöhung wirksam durchführen. Dies vorausgeschickt hat die Hauptversammlung der KC Beteiligungs AG am 10.05.2022 eine Kapitalerhöhung von 50.000,00 € um 20.000,00 € auf 70.000,00 € beschlossen. Die Erhöhung erfolgt mittels Bar- und Sacheinlagen.

Von einer externen Sacheinlageprüfung wird abgesehen (§ 37a Abs. 1 S. 1 AktG). Die Sacheinlage für 17.500 gezeichnete Aktien besteht darin, dass 8,35 % der Anteile an der KC Senior-Partner GbR auf die KC-Beteiligung AG übertragen werden. Der Werte der Sacheinlage erreicht den Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien von EUR 17.500,00. Die Bewertung wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, MTG Treuhand GmbH, nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage des Ertragswerts ermittelt. Danach entfällt auf die Sacheinlage in der Form des 8,35 %-igen Anteils an der KC Senior-Partner GbR ein Wert von rund EUR 222.000,00. Der Wert der Sacheinlage liegt demzufolge deutlich über dem Nominalbetrag von EUR 17.500,00.

Es wird versichert, dass nicht neue Umstände vorliegen oder nachträglich bekannt geworden sind, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert am Tag der tatsächlichen Einbringung erheblich niedriger ist als der vom Sachverständigen angenommene Wert.

Dabei wurde von der Möglichkeit des § 33a AktG Gebrauch gemacht und auf eine externe Gründungsprüfung verzichtet.

 

KC-Beteiligungs AG

 

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