CECONOMY AGDüsseldorfWKN Stammaktie 725 750
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a) Verteilung an die Aktionäre: | aa) Ausschüttung einer nachzuzahlenden Dividende je Vorzugsaktie in Höhe von 0,17 Euro für das Geschäftsjahr 2017/18; bei 2.677.966 Stück dividendenberechtigten Vorzugsaktien sind das 455.254,22 Euro bb) Ausschüttung einer nachzuzahlenden Dividende je Vorzugsaktie in Höhe von 0,17 455.254,22 Euro cc) Ausschüttung einer nachzuzahlenden Dividende je Vorzugsaktie in Höhe von 0,17 455.254,22 Euro dd) Ausschüttung einer Dividende je Vorzugsaktie in Höhe von 0,23 Euro für das Geschäftsjahr 615.932,18 Euro ee) Ausschüttung einer Dividende je Stammaktie in Höhe von 0,17 Euro für das Geschäftsjahr 60.646.330, 06 Euro |
b) verbleibt als Gewinnvortrag: |
23.040.377,49 Euro |
Bilanzgewinn insgesamt: | 85.668.402,39 Euro |
Die Dividenden auf die Stamm- und Vorzugsaktien werden am 14. Februar 2022 grundsätzlich
unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die
Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer
über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, jeweils durch die depotführenden
Kreditinstitute ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung
ggf. auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte
Steuer angerechnet werden.
Als Zahlstelle fungiert die DZ Bank AG, Frankfurt am Main.
Den inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine
Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die
Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt ganz
oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht
haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere
Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen, beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene
Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Düsseldorf, im Februar 2022
CECONOMY AG
DER VORSTAND