Klassik Radio AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Klassik Radio AG
Augsburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 19.05.2020

Klassik Radio AG

Augsburg

WKN: 785747
ISIN: DE0007857476

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Klassik Radio AG, Augsburg,
Montag, den 29. Juni 2020.

Wir laden unsere Aktionäre ein

zu der am 29. Juni 2020 um 14:00 Uhr stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Klassik Radio AG, Augsburg.

Sie findet als virtuelle Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Imhofstraße 12, 86159 Augsburg, statt.

Bitte beachten Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.

Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 („COVID-19-Maßnahmengesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben und Hinweisen, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2019 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019

Die genannten Unterlagen sind über unsere Internetseite unter

www.klassikradioag.de

(im Bereich „Investor Relations“) zugänglich. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf unserer Internetseite Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen einmalig per einfacher Post zugesandt.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von Euro 2.995.983,25:

a)

in Höhe von Euro 1.013.250,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,21 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b)

den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 1.982.733,25 auf neue Rechnung vorzutragen.

Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag (d.h. am Donnerstag, 2. Juli 2020) fällig und auch erst dann ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 sowie zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2020, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt.

Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein Vorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.

II. Weitere Angaben und Hinweise

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung eingeteilt in 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am Tag der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung

Anmeldung

Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung kann im Aktionärsportal unter Verwendung der Aktionärsnummer und des Passworts erfolgen. Aktionäre erhalten Aktionärsnummer und Passwort mit dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung per Post zugesandt.

Die Anmeldung kann auch unter der folgenden Adresse:

Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München

Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2020 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft erfolgen.

Freie Verfügbarkeit der Aktien

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung am 25. Juni 2020 (00:00 Uhr) entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor und am Tag der virtuellen Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 24. Juni 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung

Aktionäre können durch Eingabe ihrer Aktionärsnummer und ihres Passwortes die gesamte Veranstaltung im Aktionärsportal unter

https://www.klassikradioag.de/hv.html

verfolgen. Bevollmächtigte haben die gleiche Möglichkeit durch Eingabe der erhaltenen Zugangsnummer und des dazu gehörenden Passwortes.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich gemäß den oben stehenden Vorgaben zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben, haben im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung das Recht zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl, insbesondere über elektronische Kommunikationsmittel, und zur Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft oder von sonstigen Bevollmächtigten. Die Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung und zur Bevollmächtigung sind in den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die spätestens am 22. Juni 2020 angemeldet sind (wie oben bei „Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung“ angegeben). Auch für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zu Beginn des 25. Juni 2020 im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich.

Die Stimmabgabe erfolgt entweder elektronisch im Aktionärsportal unter

https://www.klassikradioag.de/hv.html

oder auf dem Anmeldeformular, das dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung beiliegt und an die oben genannte Anschrift zurückzusenden ist. Für die elektronische Stimmabgabe verwenden die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre ihre Aktionärsnummer und ihr Passwort, die ihnen mit dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung per Post zugesandt werden.

Bevollmächtigte verwenden für die elektronische Stimmabgabe im Aktionärsportal unter

https://www.klassikradioag.de/hv.html

die erhaltene Zugangsnummer und das dazu gehörende Passwort.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl auf dem vorgenannten Anmeldeformular muss der Gesellschaft unter der oben für die Anmeldung genannten Anschrift spätestens am 22. Juni 2020 vorliegen.

Bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstimmen im Aktionärsportal unter

https://www.klassikradioag.de/hv.html

abgegeben oder bereits abgegeben Briefwahlstimmen geändert oder widerrufen werden. Dies gilt auch für bereits mit dem Anmeldeformular (wie oben angegeben) abgegebene Briefwahlstimmen. Wie oben ausgeführt, ist Voraussetzung für die Abgabe und Änderung von Briefwahlstimmen stets die rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung (wie oben bei „Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung“ angegeben).

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung angekündigte Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits durch Briefwahl abgegebene Stimme für jeden einzelnen Unterpunkt. Die Stimmabgabe zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für den Fall, dass bei einer Änderung der Zahl der dividendenberechtigten Aktien die im Gewinnverwendungsvorschlag zu den Positionen Ausschüttung und Vortrag auf neue Rechnung genannten Summen entsprechend angepasst werden.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Briefwahl bedienen.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben lassen. In allen Fällen ist die rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung (wie oben bei „Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts“ angegeben) durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten sicherzustellen. Auch für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der zu Beginn des 25. Juni 2020 im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Vortag der virtuellen Hauptversammlung, also bis 28. Juni 2020 (24:00 Uhr), unter der oben genannten Anschrift oder im Aktionärsportal unter

https://www.klassikradioag.de/hv.html

elektronisch erfolgen.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung kann dies bis 8:00 Uhr im Aktionärsportal unter

https://www.klassikradioag.de/hv.html

elektronisch, unter der Telefax-Nr. +49 89 30903-74675 oder per E-Mail unter

anmeldestelle@computershare.de

erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform oder erfolgen elektronisch im Aktionärsportal unter

https://www.klassikradioag.de/hv.html

Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und für den Widerruf dieser Vollmachten bestehen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der virtuellen Hauptversammlung auch durch Stimmrechtsvertreter ausüben lassen, welche die Gesellschaft benennt. Diese können unter den vorgenannten Maßgaben mit dem Anmeldeformular, das den Aktionären zugesandt wird, oder im Aktionärsportal unter

https://www.klassikradioag.de/hv.html

bevollmächtigt werden.

Die Stimmrechtsvertreter handeln ausschließlich entsprechend den ihnen vom Aktionär erteilten Weisungen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung angekündigte Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die zu Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für den Fall, dass bei einer Änderung der Zahl der dividendenberechtigten Aktien die im Gewinnverwendungsvorschlag zu den Positionen Ausschüttung und Vortrag auf neue Rechnung genannten Summen entsprechend angepasst werden. Weisungen, die den Stimmrechtsvertretern über das Internet erteilt werden, können im Aktionärsportal unter

https://www.klassikradioag.de/hv.html

noch bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung am Hauptversammlungstag geändert werden.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Nr. 3, 4 COVID-19-Maßnahmengesetz

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Klassik Radio AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 29. Mai 2020 (24:00 Uhr) zugehen. Wir bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu richten:

Klassik Radio AG
Investor Relations
Imhofstraße 12
86159 Augsburg

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und sonstige Anfragen von Aktionären zur virtuellen Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachfolgend genannte Adresse zu richten. Dabei werden die bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 (24:00 Uhr) bei der nachfolgend genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.

Klassik Radio AG
Investor Relations
Imhofstraße 12
86159 Augsburg
Telefax: +49 (0) 821 / 50 70 505
E-Mail: ir@klassikradioag.de

Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge oder Anfragen können nicht berücksichtigt werden.

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt sind, wird die Gesellschaft die Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich auf ihrer Internetseite unter

https://www.klassikradioag.de/hv.html

zugänglich machen. Auf der genannten Internetseite werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung allerdings in Übereinstimmung mit der Konzeption der des COVID-19-Maßnahmengesetzes nicht zur Abstimmung gestellt und auch nicht anderweitig behandelt.

Fragemöglichkeit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, ausgenommen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, haben eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Maßnahmengesetz. Die Fragemöglichkeit besteht nur für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich gemäß den obenstehenden Vorgaben zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben.

Fragen können ausschließlich elektronisch unter

Hauptversammlung2020@klassikradio.de

bis zum 27. Juni 2020, 16:00 Uhr, eingereicht werden.

Mit der Frage bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer angegeben werden.

Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz – abweichend von § 131 AktG – nur nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu beantworten; sie kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.

Widerspruchsmöglichkeit gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Maßnahmengesetz

Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, können – persönlich oder durch Bevollmächtigte – während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 29. Juni 2020 unter

Hauptversammlung2020@klassikradio.de

abweichend von § 245 Nr. 1 AktG Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung einlegen, ohne dass sie physisch in der Hauptversammlung erscheinen.

Mit Einlegen des Widerspruchs ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer angegeben werden.

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.klassikradioag.de

unter Investor Relations, Hauptversammlung in den „Erläuterungen für die Aktionäre“ zu finden.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.klassikradioag.de

unter Investor Relations, Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Der festgestellte Jahresabschluss der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2019, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der gemeinsame Lagebericht für die Klassik Radio AG und den Konzern einschließlich der Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB, der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019, die Darstellung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung unter genannter Internetadresse zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden aber den Aktionären auf Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit einfacher Post zugesandt.

Hinweise zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Zugangskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.

Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Empfänger

Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Speicherungsdauer

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Betroffenenrechte

Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Kontaktdaten

Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:

Klassik Radio AG
Investor Relations
Imhofstraße 12
86159 Augsburg
+49 (0) 821 50 70 0
ir@klassikradioag.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

IITR Datenschutz GmbH
Dr. Sebastian Kraska
Marienplatz 2
80331 München
datenschutz@klassikradio.de.

 

Augsburg, im Mai 2020

Klassik Radio AG

Der Vorstand

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