KlimaGut Immobilien AG – Hauptversammlung

KlimaGut Immobilien AG
Berlin
Einladung/Tagesordnung

Der Vorstand der KlimaGut Immobilien AG, Berlin, lädt alle Aktionärinnen und Aktionäre zu einer
ordentlichen Hauptversammlung
am 13.03.2015, 17.00 Uhr

im Spiegelsaal der Schankhalle Pfefferberg in der Schönhauser Allee 176, 10119 Berlin, ein.

Teilnahmebedingung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung mit ihren Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Anmeldung ist zur Teilnahme nicht erforderlich. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass weitere Gegenstände zur Beschlussfassung der Hauptversammlung bekannt gemacht werden.

In der Hauptversammlung soll folgende Tagesordnung erledigt werden:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 und Bericht des Aufsichtsrates
Hinweis: Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden, auf Wunsch erfolgt eine Übersendung. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum TOP 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2. Bericht des Vorstandes
Der Vorstand berichtet über die Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2014 und die weiteren Perspektiven. Die Unternehmensplanung und -politik sowie mögliche Alternativen werden dargestellt.

3. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2014/Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

6. Wahl des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet aufgrund Amtsniederlegung mit Beendigung der einberufenen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Frau Monika Wienbeck
b) Frau Kris (Christiane) Hauf
c) Herr Wolfgang Bauer
d) Herr Michael Sahm
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit des neuen Aufsichtrates beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsräte zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.

7. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 folgende Vergütung zu gewähren:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält eine pauschale Vergütung pro Teilnahme an einer ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates in Höhe von 450,00 €. Der Protokollführer erhält zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 30,00 €. Reisezeiten werden nach den Regelungen des Einkommenssteuergesetzes vergütet. Mitglieder, die umsatzsteuerpflichtig sind, wird die Umsatzsteuer zusätzlich erstattet.

8. Beschlussfassung über Vorbereitung Kapitalherabsetzung oder Umwandlung
Der Vorstand stellt in Anknüpfung an die Diskussion in der letzten Hauptversammlung Möglichkeiten der Kapitalreduzierung bzw. Ermöglichung des Ausscheidens ausscheidungswilliger Aktionäre vor.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu beauftragen,
a) eine ordentliche Kapitalherabsetzung mit Einziehung von Aktien oder
b) eine Umwandlung (Formwechsel) in eine GmbH in Verbindung mit einem Barabfindungsangebot oder
c) eine Umwandlung (Formwechsel) in eine Genossenschaft in Verbindung mit einem Barabfindungsangebot
für die nächste Hauptversammlung vorzubereiten.

Hinweise:
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 458.000,– €. Es ist eingeteilt in 458.000 Stückaktien mit ebensovielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Aktionärinnen und Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese an untenstehende Adresse zu richten. Eventuelle Anträge von Aktionärinnen und Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären möchten wir bitten, bis zum 26.02.2015 an den Vorstand Herrn Fabian Tacke, Schönhauser Allee 175, 10119 Berlin zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall einer Vertretung Vollmachten nur im Original oder in Textform gültig sind.

Berlin, den 30. Januar 2015

Fabian Tacke

Vorstand der KlimaGut Immobilien AG

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