KlimaGut Immobilien AG – Ordentliche Hauptversammlung

KlimaGut Immobilien AG

Berlin

Einladung /​ Tagesordnung

Der Vorstand der KlimaGut Immobilien AG, Berlin, lädt alle Aktionärinnen und Aktionäre zu einer

ordentlichen Hauptversammlung
am 23.08.2022, 15:30 Uhr,

in den Office Club, Pappelallee 78/​79, 10437 Berlin, ein. Die Möglichkeit zur Online-Teilnahme wird gegeben.

In der Hauptversammlung soll folgende Tagesordnung erledigt werden.

1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht des Vorstandes

Der Vorstand berichtet über die Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres 2021 sowie über den Stand und die Perspektiven der Geschäftstätigkeit 2022 und über die strategische Planung und Zukunft der Gesellschaft. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion.

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und Bericht des Aufsichtsrates

Hinweis: Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden, auf Wunsch erfolgt eine Übersendung. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum TOP 3 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen abweichend von dem im Jahresabschluss dargestellten Gewinnverwendungsvorschlag vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 723.509,00 €

a) einen Teilbetrag in Höhe von 723.460,00 zur Ausschüttung einer Dividende von 1,22 € je Aktie zu verwenden,

b) den verbleibenden Teilbetrag von 49,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 folgende Vergütung zu gewähren:

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten pro Kalenderjahr zusammen eine pauschale Vergütung in Höhe von 6.000,- € zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer. Die Verteilung der Vergütung ist Sache des Aufsichtsrates. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind daneben berechtigt, ihre Reisekosten gemäß den hierzu bestehenden Richtlinien und Regelungen des Einkommenssteuergesetz der Gesellschaft zu berechnen.

8.

Sonstiges

Teilnahmebedingung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung mit ihren Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Anmeldung ist zur Teilnahme nicht erforderlich. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass weitere Gegenstände zur Beschlussfassung der Hauptversammlung bekannt gemacht werden.

Verfahren für Stimmabgabe durch Bevollmächtigte:

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Beginn der Hauptversammlung unter der im Abschnitt „Hinweise“ aufgeführten Adresse erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, der Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ist gem. § 12 Abs. 3 der Satzung schriftlich oder fernschriftlich nachzuweisen.

Verfahren für Stimmabgabe durch Briefwahl:

Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder elektronisch abgeben (Briefwahl). Auch für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich. Aktionäre, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, können bis zum 07.06.2021 die hierzu zu verwendenden Formulare bei der Gesellschaft postalisch, per Fax oder per E-Mail anfordern. Die Stimmabgabe per Briefwahl muss der Gesellschaft auf dem vorgenannten Formular unter der im Abschnitt „Hinweise“ genannten Adresse in Schriftform, als Fax oder als per E-Mail versandter Scan bis zum Beginn der Hauptversammlung vorliegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung vorgesehene Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits durch Briefwahl abgegebene Stimme für jeden einzelnen Unterpunkt. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich und gilt als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.

Online Teilnahme an der Hauptversammlung:

Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, über das Internet im Wege der elektronischen Kommunikation unmittelbar an der Hauptversammlung teilzunehmen (Online-Teilnahme). Sie müssen sich hierzu bis zum 22.08.2022 bei der Gesellschaft unter der im Abschnitt „Hinweise“ genannten Adresse in Schriftform oder per E-Mail anmelden. Für juristische Personen als Aktionäre ist mit der Anmeldung eine natürliche Person als teilnehmender Vertreter gegenüber der Gesellschaft zu benennen. Sofern der Teilnehmende nicht der organschaftliche Vertreter ist, ist der Gesellschaft eine Vollmacht in der Form gem. § 12 Abs. 3 der Satzung bis zum Beginn der Hauptversammlung vorzulegen.

Am 23.08.2022 können Sie sich ab 15:15 Uhr mit ihren mitgeteilten Zugangsdaten zuschalten und ab Beginn der Hauptversammlung online teilnehmen. Die Gesellschaft steht nicht für die Qualität oder dauernde Aufrechterhaltung der Online-Verbindung ein.

Im Wege der Online-Teilnahme können die Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen, an der Diskussion teilnehmen, elektronisch das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einsehen und Widerspruch zu Beschlüssen der Hauptversammlung erheben. Weiterhin besteht ein Fragerecht, sofern diese Fragen bis spätestens 2 Tage vor der Hauptversammlung zumindest elektronisch bei der Gesellschaft (vgl Hinweise) eingereicht werden. Zur Ausübung Ihres Stimmrechtes nutzen Sie bitte die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte oder durch Briefwahl.

Hinweise:

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 593.000,- €. Es ist eingeteilt in 593.000 Stückaktien mit ebensovielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Etwaige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft per Post unter der Anschrift KlimaGut Immobilien AG, Am Zirkus 5, 10117 Berlin oder per E-Mail (ftacke@klimagut.ag).

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 09.08.2022 der Gesellschaft zugehen. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen spätestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 30.07.2022 der Gesellschaft zugehen.

Datenschutzlichrechtliche Hinweise:

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail, Aktienzahl des Aktionärs, ggflls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail eines Aktionärvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Hauptversammlung in dem hierfür erforderlichen Maß. Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten haben Sie die folgenden Rechte: Art 15 DSGVO: Auskunft, Art 16 DSGVO: Berichtigung, Art 17 DSGVO: Löschung, Art. 18 DSGVO: Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Art 20 DSGVO: Übertragung bestimmter Daten auf Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten. Diese Rechte können Sie gegenüber der Klimagut Immobilien AG über die obigen Kontaktdaten geltend machen.

Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter

post@klimagut.ag

 

Berlin, den 01.07.2022

Fabian Tacke und Dr. Jürgen Nageler
Vorstand der KlimaGut Immobilien AG

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