Klopotek AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Klopotek AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

18. Dezember 2020, 11.00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Lorenzweg 5, Aufgang A, 12099 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der Klopotek AG

ein.

(A) Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Klopotek AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 2.683.235,16 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rüdiger Salat, Dr. Kurt Servatius und Ingeborg Wilmes endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 letzte Alternative Aktiengesetz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt (§ 101 Abs. 1 Aktiengesetz). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, die Herren

1.

Dr. Rüdiger Salat, Vorstand, wohnhaft in München,

2.

Dr. Kurt Servatius, Vorstand, wohnhaft in Bad Wiessee,

3.

Martin Lennartz, Unternehmensberater, wohnhaft in Braunschweig,

in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung beschließt die Hauptversammlung über die Aufsichtsratsvergütung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 eine Jahresvergütung wie folgt zu gewähren:

Für den Vorsitzenden: 20.000,00 € zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer

Für den stellvertretenden Vorsitzenden: 10.000,00 € zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer

Für das weitere Mitglied des Aufsichtsrats: 10.000,00 € zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer

Die Vergütung wird zeitanteilig gezahlt, falls ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht das ganze Jahr über angehört. Die Vergütung wird jeweils vierteljährlich in vier gleichen Raten ausgezahlt. Zudem wird die Gesellschaft die Aufgabenwahrnehmung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates in die Deckung einer von ihr als Versicherungsnehmerin im eigenen Namen abzuschließenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D & O Versicherung) mit einer Versicherungssumme von insgesamt bis zu EUR 3 Mio. einbeziehen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Firma BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

8.

Beschlussfassung über Ergänzung von § 16 der Satzung mit neuen Absätzen 5 und 6

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 16 der Satzung um die folgenden Absätze 5 und 6 zu ergänzen:

„5. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass den Aktionären die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stimme, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abzugeben (Briefwahl). Ferner ist der Vorstand ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Die weiteren Einzelheiten zu der Durchführung der Abstimmung per Briefwahl (Satz 1) oder der Ausübung der Aktionärsrechte im Wege elektronischer Kommunikation (Satz 2) können vom Vorstand bestimmt werden.

6. Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung darf im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen, wenn die persönliche Teilnahme am Ort der Hauptversammlung aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen oder aufgrund der großen Entfernung des Wohnortes des jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedes zum Versammlungsort nicht möglich ist. In diesem Fall ist die Hauptversammlung für die abwesenden Aufsichtsratsmitglieder in Bild und Ton zu übertragen.“

(B) Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 11. Dezember 2020 ihre Namensaktien bei der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben und zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Gegenanträge von Aktionären i. S. v. §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:

Klopotek AG
Lorenzweg 5, Aufgang A
12099 Berlin

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Fristgerecht eingehende Anträge werden unter der Adresse

www.klopotek.de

veröffentlicht. Unter derselben Adresse werden ggf. auch Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen veröffentlicht.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (vgl. § 126b BGB). Dies gilt jedoch nicht für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen jeweils gleichgestellten Personen, Unternehmen und Instituten (vgl. § 135 Abs. 8, 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG). Insoweit ist die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (vgl. § 135 Abs. 1 S. 2 AktG).

(C) Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Klopotek AG verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Klopotek AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Klopotek AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Klopotek AG
Lorenzweg 5, Aufgang A
12099 Berlin

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Klopotek AG
Datenschutzbeauftragter
Lorenzweg 5, Aufgang A
12099 Berlin

Tel.: +49 30 88453-0 | Fax: +49 30 88453-251
privacy@klopotek.de

Berlin, im November 2020

Klopotek AG

Der Vorstand

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