KONSORTIUM AG – Hauptversammlung 2017

KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT

Mittenwald

– ISIN DE000A1EWZA9 (WKN A1EWZA) –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, 06.04.2017,
um 19.00 Uhr,
im Internationalen Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage im Hochhaus,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 18.30 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit Bericht des Aufsichtsrats

TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festzustellen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 402.126,79 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

Unverbindliche Teilnahmebedingungen

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 12 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Die Aktionäre haben außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 16. März 2017, zu beziehen.

Die Anmeldung und der besondere Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz müssen spätestens bis zum Ablauf des 31. März 2017, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen:

Patrick Kenntner
c/o KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Ammonitenweg 9
89555 Steinheim
Fax: 07321/92534190

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

Patrick Kenntner
c/o KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Ammonitenweg 9
89555 Steinheim
Fax: 07321/92534190

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.konsortium.de im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Steinheim, im Februar 2017

KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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