K+S Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
K+S Aktiengesellschaft
Kassel
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 12.06.2020

K+S Aktiengesellschaft

Kassel

ISIN: DE000KSAG888
Wertpapier-Kenn-Nr. KSAG88

Dividendenbekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der K+S Aktiengesellschaft, Kassel, vom 10. Juni 2020 hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 2019 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie eine Dividende von 0,04 € auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 15. Juni 2020 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die jeweilige Depotbank grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer, wenn ein inländischer Aktionär seiner Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ seines zuständigen Finanzamtes vorgelegt hat. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen fristgerecht beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingereicht werden.

 

Kassel, im Juni 2020

K+S Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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