KSB Aktiengesellschaft – Erwerb eigener Aktien

KSB Aktiengesellschaft
Frankenthal/Pfalz
ISIN: DE 0006292006 und DE 0006292030
WKN: 629 200 und 629 203
Mitteilung über Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft hat am 6. Mai 2015 die Gesellschaft ermächtigt, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 30. März 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung, bis zum 5. Mai 2020 Aktien der Gesellschaft, gleich welcher Gattung, in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zugleich wurde der Vorstand ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, nach Maßgabe des Beschlusses zu verwenden, in bestimmten Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts; die aufgrund des Beschlusses erworbenen Aktien können auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder zum Teil, auch in mehreren Teilschritten, eingezogen werden. Die zuvor bestehende, durch die Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft am 19. Mai 2010 erteilte und bis zum 18. Mai 2015 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.

Frankenthal, im Mai 2015

Der Vorstand

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