MTU Aero Engines AG: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021); Ergänzung der Satzung um § 4 Absatz 8

MTU Aero Engines AG

München

WKN A0D9PT /​ ISIN DE000A0D9PT0

und

WKN A3H23M /​ ISIN DE000A3H23M6

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
und
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021); Ergänzung der Satzung um § 4 Absatz 8

Die ordentliche Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG hat am 21. April 2021 – unter teilweiser Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2019 und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung – beschlossen, den Vorstand bis zum 20. April 2026 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/​oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen und/​oder Optionsschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 600.000.000 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungs- oder Optionspflicht) auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 2.600.000 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats dieses Bezugsrecht in den im Ermächtigungsbeschluss vom 21. April 2021 bestimmten Fällen auszuschließen. Zur Bedienung der Options- und Wandlungsrechte aus diesen Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung das Grundkapital um bis zu Euro 2.600.000 durch Ausgabe von bis zu 2.600.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je einem Euro bedingt erhöht. Die Hauptversammlung vom 21. April 2021 hat beschlossen, die Satzung um § 4 Absatz 8 entsprechend zu ergänzen.

Der genaue Wortlaut des Beschlusses ist der am 15. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, dort dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10, zu entnehmen, den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat. Das bedingte Kapital wird mit Eintragung der Ergänzung von § 4 der Satzung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Die entsprechende Änderung der Satzung wird zur Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München angemeldet.

 

München, im April 2021

MTU Aero Engines AG

Der Vorstand

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