LEVER Agrar-Aktiengesellschaft Heiligenstadt – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
LEVER Agrar-Aktiengesellschaft Heiligenstadt
Heiligenstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 06.12.2019

Heiligenstadt

Wir laden unsere Aktionäre zur

Ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft

am Freitag, den 17.01.2020 um 10.30 Uhr
in das Hotel & Restaurant Norddeutscher Bund Heiligenstadt
Göttinger Str. 25

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.06.2019, des Vorschlages des Vorstandes und des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 und des Berichtes des Vorstandes

Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 37308 Heiligenstadt, Eichbach-Ziegelei 3, eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.993.950,53 € wie folgt zu verwenden:

1. Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von EURO 1,00 je
Stückaktie
8.605,00 €
2. Gewinnvortrag 1.985.345,53 €

Die Auszahlung der Dividende erfolgt zum 31.01.2020

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in der Fassung vom 23.01.2009

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den § 2 Gegenstand des Unternehmens Abs. 1 wie folgt zu fassen:

§ 2 Abs. 1

Gegenstand des Unternehmens sind die Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von pflanzlichen und tierischen Produkten aller Art, die Erzeugung regenerativer Energien, die Vermögensverwaltung des mobilen und immobilen Eigentums der Gesellschaft und die Erbringung von Dienstleistungen im landwirtschaftlichen Bereich aller Art sowie der Handel mit Produkten und Gegenständen aller Art.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den § 6 Zusammensetzung des Vorstandes Abs. 1 wie folgt zu fassen:

§ 6 Abs. 1

Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes ist zulässig. Diese haben nach außen dieselben Rechte wie ordentliche Mitglieder des Vorstandes.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den § 8 Gesetzliche Vertretung der Gesellschaft wie folgt zu fassen:

§ 8 Gesetzliche Vertretung der Gesellschaft

Die Gesellschaft wird durch Vorstand vertreten. Sind mehrere Personen zum Vorstand bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zur Einzelvertretung erteilen und von den Beschränkungen des § 181 Alternative 2 BGB befreien.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den § 19 Einberufung der Hauptversammlung Abs. 4 wie folgt zu fassen:

§ 19 Abs. 4

Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger mit den gesetzlichen Angaben der Art, dass zwischen dem Tag der Veröffentlichung und dem letzten Tag der Hinterlegung, beide Tage nicht mitgerechnet, eine Frist von einem Monat liegen muss.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den § 39 Bekanntmachungen wie folgt zu fassen:

§ 39 Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

6.

Beschlussfassung über die Durchführung der freiwilligen Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019/2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor

Frau WP/StB
Verena Spies
Berliner Str. 308
63067 Offenbach

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 zu wählen.

Die Auftragserteilung erfolgt unverzüglich durch den Aufsichtsrat.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 20 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft oder der Volksbank Mitte eG Filiale Heiligenstadt, Wilhelmstraße 107, 37308 Heiligenstadt, oder bei einer Wertpapiersammelbank oder einem Notar während der üblichen Geschäftsstunden bis spätestens am 12.01.2020 hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 13.01.2020 bei unserer Gesellschaft einzureichen.

 

Heiligenstadt, den 30.11.2019

Aufsichtsrat

TAGS:
Comments are closed.