LLOYD FONDS AG
HAMBURG
WKN A12UP2 – ISIN DE000A12UP29
EINLADUNG ZUR
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 30. November 2016, 10:00 Uhr,
im NewLivingHome Hamburg, Saal Atrium, Julius-Vosseler-Straße 40 in 22527 Hamburg,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH, Hamburg Die Lloyd Fonds AG beabsichtigt, mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95404, einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. AktG abzuschließen, mit welchem eine steuerliche Organschaft für Zwecke der Körperschaft- und Gewerbesteuer ab dem 1. Januar 2016 begründet werden soll. Ein solcher Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Lloyd Fonds AG sowie der Gesellschafterversammlung der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags zwischen der Lloyd Fonds AG und der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH wird zugestimmt. Der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen der Lloyd Fonds AG (nachfolgend insoweit „Organträgerin“ genannt) und der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH (nachfolgend insoweit „Organgesellschaft“ genannt) hat folgenden wesentlichen Inhalt: „PRÄAMBEL:
Die vorstehend einschließlich Präambel im Wortlaut wiedergegebenen §§ 1 bis 4 des Gewinnabführungsvertrags enthalten dessen wesentlichen Inhalt. Der Gewinnabführungsvertrag hat keine Anlagen. Der Vorstand der Lloyd Fonds AG und die Geschäftsführung der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH haben gemäß § 293a AktG einen gemeinsamen Bericht erstattet, in dem der Gewinnabführungsvertrag zwischen der Lloyd Fonds AG und der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet worden ist. Da es sich bei der Lloyd Fonds Real Estate Management GmbH um eine 100%ige Tochtergesellschaft der Lloyd Fonds AG handelt, waren eine Prüfung des Gewinnabführungsvertrags gemäß § 293b Abs. 1 AktG und ein Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags gemäß § 293e Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Hinweis zu Tagesordnungspunkt 1: Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Dokumente über die Internetseite http://www.lloydfonds.de unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ abrufbar:
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt. |
II. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
|
||||
III. |
Rechte der Aktionäre
|
Hamburg, im Oktober 2016
Lloyd Fonds AG
Der Vorstand