Lotto24 AG – Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Lotto24 AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung 29.08.2019

Lotto24 AG

Hamburg

– ISIN DE000LTT0243 –

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
der außerordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, 27. September 2019, 9.30 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr)
im
Empire Riverside Hotel, Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. August 2019 wurden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 27. September 2019, 9.30 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) im Empire Riverside Hotel, Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg eingeladen.

Auf Verlangen der Aktionärin ZEAL Network SE („ZEAL“) vom 26. August 2019, eingegangen am 27. August 2019, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. September 2019 unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 3 um folgende Tagesordnungspunkte 4 und 5 ergänzt und hiermit bekanntgegeben:

4.

Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 (Abberufung von Herrn Prof. Willi Berchtold als Mitglied des Aufsichtsrats) der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019

ZEAL schlägt vor, dass die Hauptversammlung den folgenden Beschluss fasst:

Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019 gefassten Beschluss. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:

„Das Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. Willi Berchtold wird mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats der Lotto24 AG abberufen.“

5.

Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7 (Nachwahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats) der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019

ZEAL schlägt vor, dass die Hauptversammlung den folgenden Beschluss fasst:

Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019 gefassten Beschluss zur Wahl von Herrn Peter Steiner als Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019 enthielt folgenden Text, der hier zu Informationszwecken wiedergegeben wird:

„Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 6. Alternative AktG und § 7 Absatz 1 der Satzung der Lotto24 AG aus drei Mitgliedern, die jeweils von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Amtszeit aller derzeitigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

Für den Fall, dass die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herrn Prof. Willi Berchtold nach dem vorgeschlagenen Tagesordnungspunkt 6 abberuft oder sofern dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bis zur Beendigung dieser Hauptversammlung anderweitig endet, schlägt die Othello Vier vor, dass die Hauptversammlung den folgenden Beschluss fasst:

„Herr Peter Steiner, Wiesbaden, Deutschland, selbständiger Wirtschaftsprüfer und Berater, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Lotto24 AG gewählt.“

Begründung der Othello Vier und Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:

Die Othello Vier begründet die Aufnahme der neuen Tagesordnungspunkte und die Beschlussvorschläge wie folgt:

Der Aufsichtsrat der Lotto24 AG setzt sich gem. §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 6. Alternative AktG und § 7 Absatz 1 der Satzung der Lotto24 AG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Derzeitige Mitglieder des Aufsichtsrats sind Herr Prof. Willi Berchtold, Herr Thorsten Hehl und Herr Jens Schumann.

Am 31. Januar 2019 hat die ZEAL Network SE ein Tauschangebot an die Aktionäre der Lotto24 AG veröffentlicht. Das Tauschangebot wird voraussichtlich kurzfristig vollzogen werden. Infolge des Vollzugs wird die ZEAL Network SE nach derzeitigem Stand mit über 90 % an der Lotto24 AG beteiligt sein. Vor diesem Hintergrund liegt es im Interesse der Lotto24 AG, dass dem Aufsichtsrat der Lotto24 AG mit Herrn Peter Steiner, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der ZEAL Network SE, möglichst kurzfristig eine Person angehört, die mit der ZEAL Network SE vertraut ist, und Herr Prof. Willi Berchtold dementsprechend aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.

Herr Steiner, geboren am 16. Juli 1959 in Ludwigshafen am Rhein, ist selbständiger Wirtschaftsprüfer und berät Unternehmer, Großunternehmen und Finanzinvestoren. Zuvor war er Partner des Finanzinvestors One Equity Partners LLC. Ferner war er Finanzvorstand der MG Technologies AG. Bei der Dyckerhoff AG war er sukzessive Finanzvorstand, Chief Operating Officer und schließlich Chief Executive Officer. Seiner Tätigkeit als Finanzvorstand der Süba Bau AG ging eine langjährige Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer bei Arthur Andersen & Co. voraus. Peter Steiner studierte Betriebswirtschaft in Mannheim und Köln.

Herr Peter Steiner verfügt über die folgenden Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (markiert mit einem „—“) und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (markiert mit einem „•“)

JM Holding GmbH & Co. KGaA, Worms, Mitglied des Aufsichtsrats

RENOLIT SE, Worms, Mitglied des Aufsichtsrats

ZEAL Network SE, London, Vereinigtes Königreich, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Clariant AG, Muttenz, Schweiz, nicht-geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats

Wienerberger AG, Wien, Österreich, Mitglied des Aufsichtsrats

Die Othello Vier beantragt daher, die ordentliche Hauptversammlung über die Abberufung von Herrn Prof. Willi Berchtold entscheiden zu lassen, und für den Fall seiner Abwahl, die Hauptversammlung über die Wahl Herrn Peter Steiners in den Aufsichtsrat der Lotto24 AG entscheiden zu lassen.“

ZEAL hat das Ergänzungsverlangen wie folgt begründet:

Gegen die in der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019 zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 gefassten Beschlüsse wurden Anfechtungsklagen erhoben. Um Rechtssicherheit zu schaffen, beantragt ZEAL daher, die in der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019 zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 gefassten Beschlüsse zu bestätigen.

 

Hamburg, im August 2019

Lotto24 AG

– Der Vorstand –

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