KlimaGut Immobilien AG – Außerordentliche Hauptversammlung (am 21.12.2023 um 14:00 Uhr)

KLIMAGUT IMMOBILIEN AG

BERLIN

EINLADUNG /​ TAGESORDNUNG

Der Vorstand der KlimaGut Immobilien AG, Berlin, lädt alle Aktionärinnen und Aktionäre zu einer

außerordentlichen Hauptversammlung

am 21.12.2023 um 14:00 Uhr

in den Räumlichkeiten

Bel Etage, Milastraße 2, 10437 Berlin,

ein.

Die Möglichkeit zur Online-Teilnahme wird gegeben.

 

In der Hauptversammlung soll folgende Tagesordnung erledigt werden.

1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht des Vorstandes

Der Vorstand berichtet über den Stand der Geschäftstätigkeit 2023. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion.

3.

Vorlage des neu festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und Bericht des Aufsichtsrates

In dem von Vorstand und Aufsichtsrat im März 2023 festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde die Kapitalrücklage in Höhe von ursprünglich EUR 222.804,01 versehentlich vollständig aufgelöst. Gemäß § 150 Abs. 4 AktG hätte die Rücklage jedoch mit einem Betrag von EUR 59.300,00 bestehen bleiben müssen. Aufgrund dieses Versehens dürfte der im März 2023 festgestellte Jahresabschluss gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG nichtig sein, so dass eine Neuaufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 erforderlich geworden ist.

Vorstand und Aufsichtsrat haben den neu aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt.

Hinweis: Die Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden, auf Wunsch erfolgt eine Übersendung. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den neu aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Vorsorglich soll die Hauptversammlung die Änderungen bestätigen.

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust i.d.H.v. EUR 361.816,75, bestehend aus Jahresfehlbetrag i.d.H.v. EUR 525.369,88 abzüglich Gewinnvortrag von EUR 49,12 und Verrechnung mit der Kapitalrücklage von EUR 163.504,01, auf neue Rechnung vorzutragen.

5.

Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft mit dem Ende des laufenden Geschäftsjahres 2023 aufzulösen. Das Geschäftsjahr während der Abwicklung ist das Kalenderjahr.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

a)

das bisherige Vorstandsmitglied Herrn Markus Zeilinger, geschäftsansässig in Wien, zum Abwickler zu bestellen. Der Abwickler vertritt die Gesellschaft satzungsgemäß; ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Der Abwickler wird von den Beschränkungen des § 181 2. Alt BGB befreit.

b)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird beauftragt und ermächtigt, mit dem Abwickler Herrn Markus Zeilinger Vereinbarungen über die Einzelheiten seines Vertragsverhältnisses zu treffen, insbesondere Vereinbarungen über eine angemessene Vergütung und den Anstellungsvertrag abzuschließen.

6.

Berichterstattung und Diskussion über möglichen Verkauf vor Auflösung der Gesellschaft

7.

Sonstiges

 

 

Sonstiges

 

Teilnahmebedingung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung mit ihren Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Anmeldung ist zur Teilnahme nicht erforderlich. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass weitere Gegenstände zur Beschlussfassung der Hauptversammlung bekannt gemacht werden.

 

Verfahren für Stimmabgabe durch Bevollmächtigte:

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Beginn der Hauptversammlung unter der im Abschnitt „Hinweise“ aufgeführten Adresse erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, der Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ist gem. § 12 Abs. 3 der Satzung schriftlich oder fernschriftlich nachzuweisen.

 

Verfahren für Stimmabgabe durch Briefwahl:

Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder elektronisch abgeben (Briefwahl). Auch für die per Briefwahl ausgeübten Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich. Aktionäre, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, können bis zum 06.12.2023 die hierzu zu verwendenden Formulare bei der Gesellschaft postalisch, per Fax oder per mail anfordern. Die Stimmabgabe per Briefwahl muss der Gesellschaft auf dem vorgenannten Formular unter der im Abschnitt „Hinweise“ genannten Adresse in Schriftform, als Fax oder als per E-Mail versandter Scan bis zum Beginn der Hauptversammlung vorliegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine nicht bereits in der Einberufung vorgesehene Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits durch Briefwahl abgegebene Stimme für jeden einzelnen Unterpunkt. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich und gilt als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.

 

Online Teilnahme an der Hauptversammlung:

Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, über das Internet im Wege der elektronischen Kommunikation unmittelbar an der Hauptversammlung teilzunehmen (Online-Teilnahme). Sie müssen sich hierzu bis zum 19.12.2023 bei der Gesellschaft unter der im Abschnitt „Hinweise“ genannten Adresse in Schriftform oder per E-Mail anmelden. Für juristische Personen als Aktionäre ist mit der Anmeldung eine natürliche Person als teilnehmender Vertreter gegenüber der Gesellschaft zu benennen. Sofern der Teilnehmende nicht der organschaftliche Vertreter ist, ist der Gesellschaft eine Vollmacht in der Form gem. § 12 Abs. 3 der Satzung bis zum Beginn der Hauptversammlung vorzulegen.

Am 20.12.2023 können Sie sich ab 10.45 Uhr mit ihren mitgeteilten Zugangsdaten zuschalten und ab Beginn der Hauptversammlung online teilnehmen. Die Gesellschaft steht nicht für die Qualität oder dauernde Aufrechterhaltung der Online-Verbindung ein.

Im Wege der Online-Teilnahme können die Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen, ihnen steht ein Rede- und Fragerecht zu. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, das Auskunftsverlangen nach § 131 Absatz 1 iVm Abs.1a, sowie Nachfragen nach § 131 Absatz 1d dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

 

Hinweise:

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 593.000,- €. Es ist eingeteilt in 593.000 Stückaktien mit ebensovielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Etwaige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft per Post unter der Anschrift KlimaGut Immobilien AG, Am Zirkus 5, 10117 Berlin, oder per E-Mail (klimagut@sinnova.at)

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 5 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 15.12.2023 der Gesellschaft zugehen. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen spätestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 27.11.2023 der Gesellschaft zugehen.

Datenschutzlichrechtliche Hinweise:

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anschrift, email, Aktienzahl des Aktionärs, ggflls Name, Vorname, Anschrift und email eines Aktionärvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Hauptversammlung in dem hierfür erforderlichen Maß. Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten haben Sie die folgenden Rechte: Art 15 DSGVO: Auskunft, Art 16 DSGVO: Berichtigung, Art 17 DSGVO: Löschung, Art. 18 DSGVO: Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Art 20 DSGVO: Übertragung bestimmter Daten auf Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten. Diese Rechte können Sie gegenüber der Klimagut Immobilien AG über die obigen Kontaktdaten geltend machen.

Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter

post@klimagut.ag

 

 

Berlin, den 15.11.2024

 

Markus Zeilinger,
Vorstand der KlimaGut Immobilien AG

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