Lotto24 AG – Ordentliche Hauptversammlung

Lotto24 AG

Hamburg

– ISIN DE000LTT2470 –
Ereignis: 6f9ab0d230cdec11812e005056888925

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung,

die am Mittwoch, dem 29. Juni 2022, um 09:30 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ
(entsprechend 07:30 Uhr koordinierte Weltzeit – UTC) ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg, stattfinden wird.

Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre live im Internet auf
der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de/​hv

im passwortgeschützten Aktionärsportal in Bild und Ton übertragen.

TAGESORDNUNG

mit Vorschlägen zur Beschlussfassung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und des Lageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 22. März 2022
gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
hierzu entfällt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Auch die weiteren unter
diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen,
ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.

Die vorstehenden Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de/​hv

zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung dort zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2021 von
€ 24.154.890,00 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von € 15,00 je dividendenberechtigter Stückaktie
(1.610.326 dividendenberechtigte Stückaktien)
€ 24.154.890,00
Bilanzgewinn € 24.154.890,00

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende
wird daher am 4. Juli 2022 erfolgen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2021 amtiert haben, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2021 amtiert haben, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Ernst
& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 6. Alternative AktG und
§ 7 Abs. 1 der Satzung der Lotto24 AG aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung bestellt werden.

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2022 enden die Amtszeiten sämtlicher
derzeit amtierender Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat schlägt vor, diese als
Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
2022 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastungen
für das Geschäftsjahr 2025 beschließen wird, wiederzuwählen. Die Wahlen zum Aufsichtsrat
sollen als Einzelwahlen und jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren erfolgen. Die
Möglichkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern für eine kürzere Amtszeit als die
Höchstdauer von fünf Jahren ist gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung gegeben. Der Wahlvorschlag
bezieht sich auf die folgenden Kandidaten:

6.1

Jens Schumann, Hamburg, Aufsichtsrat und Investor/​Business Angel

6.2

Dr. Otto Lose, Kassel, Geschäftsführender Gesellschafter der Uranos Beteiligungen GmbH

6.3

Thorsten Hehl, Hamburg, Geschäftsführender Direktor bei der Günther Holding SE

6.4

Dr. Andreas Meyer-Landrut, Mülheim an der Ruhr, Rechtsanwalt, Partner der DLA Piper UK LLP

6.5

Dr. Stefan Mäger, Berlin, Rechtsanwalt, Partner der Mäger von Bernuth Rechtsanwälte Partnerschaft
mbB

6.6

Sebastian Blohm, Hamburg, Vice President Public Policy & Market Development bei der ZEAL Network
SE

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Gesellschaft hat gemäß § 121 Abs. 3 und § 122 Abs. 3 AktG als nichtbörsennotierte
Gesellschaft in der Einberufung Angaben lediglich zu Firma und Sitz der Gesellschaft,
Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung, samt Vorschlägen zur Beschlussfassung,
zu machen. Die nachstehenden Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Wahrnehmung
ihrer versammlungsbezogenen Rechte zu erleichtern.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.610.326 und ist in 1.610.326 Stückaktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 1.610.326. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung im Internet

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juni 2022 wird mit Zustimmung
des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, das zuletzt durch
Gesetz vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4153) geändert worden ist („COVID-19-Gesetz“), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen
sind und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
am 29. Juni 2022 ab 09:30 Uhr MESZ aus den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Straßenbahnring
11, 20251 Hamburg, live im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de/​hv

im passwortgeschützten Aktionärsportal in Bild und Ton übertragen. Die für die Nutzung
des passwortgeschützten Aktionärsportals erforderlichen Zugangsdaten werden den Aktionären
zusammen mit den Anmeldeunterlagen für die Hauptversammlung zugesandt. Eine physische
Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters
der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Die Verfolgung der Live-Übertragung der virtuellen Hauptversammlung ermöglicht keine
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische
bzw. Online-Teilnahme).

Details zum passwortgeschützten Aktionärsportal

Über das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de/​hv

zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Aktionärsportal können angemeldete Aktionäre
(bzw. ihre Bevollmächtigten) die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen
und gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren Fragen einreichen, ihr Stimmrecht im Wege
der elektronischen Briefwahl ausüben, Vollmacht erteilen oder Widerspruch gegen einen
Beschluss der Hauptversammlung einlegen, wie nachstehend im Einzelnen ausgeführt.
Die für die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals erforderlichen individualisierten
Zugangsdaten werden den Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen für die Hauptversammlung
zugesandt.

Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts;
Umschreibungsstopp

Zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 22. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ) über einen der folgenden Kontaktwege bei der Gesellschaft per Brief
oder per E-Mail angemeldet haben:

Lotto24 AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Anmeldung kann der Gesellschaft bis zum Ablauf der vorgenannten Frist auch elektronisch
über das passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.lotto24-ag.de/​hv

übermittelt werden.

Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 8. Juni 2022 im Aktienregister eingetragen
werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einladung und
somit auch keine Zugangsdaten für die elektronische Anmeldung übersandt. Sie können
aber die Einladung mit den erforderlichen Zugangsdaten über einen der Kontaktwege
anfordern, die vorstehend für die Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben
sind.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre
können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Stimmrecht
ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend.
Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Tages der Anmeldefrist (22. Juni 2022,
24:00 Uhr (MESZ); sogenannter Technical Record Date) entsprechen, da in der Zeit vom 23. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum Ablauf
des 29. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ) keine Umschreibungen im Aktienregister durchgeführt
werden.

Intermediäre (z.B. ein Kreditinstitut), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, können
ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, beispielsweise durch einen Intermediär
(z.B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater
oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ausüben lassen. Auch in diesem Fall
ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich.

Sofern nicht ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung,
ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte andere
Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126b BGB). Hierfür können die Aktionäre das ihnen zusammen mit dem Anmeldeformular
zugesandte Vollmachtsformular verwenden. Ebenfalls kann die Vollmachtserteilung elektronisch
über das passwortgeschützte Aktionärsportal erfolgen.

Wird ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater
oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte andere Person oder Institution
bevollmächtigt, ist § 135 AktG zu beachten. Danach sind die vorgenannten Personen
oder Institutionen insbesondere verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten;
sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen möglicherweise weitere
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung bis
zum Ablauf des 28. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ) über einen der folgenden Kontaktwege per Brief oder per E-Mail übermitteln:

Lotto24 AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: lotto24-ohv2022@computershare.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt auch
zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt
sich in diesem Fall.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen
bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.

Vor dem und am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen können Vollmachten
zudem elektronisch über das passwortgeschützte Aktionärsportal gemäß den dafür vorgesehenen
Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden. Eine Änderung oder ein Widerruf
über das passwortgeschützte Aktionärsportal ist auch in Bezug auf per Brief oder per
E-Mail gegenüber der Gesellschaft erteilte oder nachgewiesene Vollmachten möglich.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben. Der Bevollmächtigte
benötigt für die Nutzung des Aktionärsportals individuelle Zugangsdaten. Nach Erteilung
der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht stellt die Gesellschaft für den Bevollmächtigten die notwendigen
Zugangsdaten zur Verfügung. Wir bitten die Aktionäre, sorgfältig mit den Zugangsdaten
für das Aktionärsportal umzugehen.

Stimmrechtsvertretung durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zudem an, den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich.
Der Stimmrechtsvertreter wird die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihm erteilten
Weisungen ausüben; er ist nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche
Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Vollmachten und Weisungen
müssen in Textform übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten die Aktionäre
mit den Anmeldeunterlagen bzw. ihre Bevollmächtigten mit der Anmeldebestätigung zugesandt.
Die Vollmachten für den Stimmrechtsvertreter einschließlich der zu erteilenden Weisungen
müssen bei der Gesellschaft bis zum Ablauf des 28. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ) über einen der folgenden Kontaktwege per Brief oder per E-Mail eingehen:

Lotto24 AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: lotto24-ohv2022@computershare.de

Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können zudem
elektronisch über das passwortgeschützte Aktionärsportal gemäß dem dafür vorgesehenen
Verfahren vorab, auch noch am Tag der Hauptversammlung am 29. Juni 2022 bis zum Beginn
der Abstimmungen, erteilt werden.

Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können auf
den vorgenannten Übermittlungswegen bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch
geändert oder widerrufen werden. Eine Änderung oder ein Widerruf über das passwortgeschützte
Aktionärsportal ist auch in Bezug auf per Brief oder per E-Mail an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft erteilte Vollmachten und Weisungen möglich.

Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Stellung von Fragen oder
Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu
diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt
der Einzelabstimmung.

Erhält der Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und Weisungen, wird die der Gesellschaft
zuletzt zugegangene formgültige Vollmacht und Weisung als verbindlich erachtet. Soweit
nach einer Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Briefwahlstimmen abgegeben werden, gilt dies als Widerruf der Vollmacht und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; in diesem Fall werden die Briefwahlstimmen
als vorrangig betrachtet.

Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung durch den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht auch im Wege der elektronischen
Briefwahl über das passwortgeschützte Aktionärsportal ausüben. Auch in diesem Fall
ist die ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich. Die für die elektronische Briefwahl
erforderlichen Zugangsdaten für das Aktionärsportal werden den Aktionären zusammen
mit den Anmeldeunterlagen bzw. ihren Bevollmächtigten mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das passwortgeschützte Aktionärsportal
ist gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren vorab, auch noch am Tag der Hauptversammlung
am 29. Juni 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen, möglich. Im Vorfeld der Hauptversammlung
abgegebene Briefwahlstimmen können über das Aktionärsportal auch noch am Tag der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmungen geändert oder widerrufen werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe
zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden
Punkt der Einzelabstimmung.

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten fristgemäß auf mehreren Wegen Stimmrechte ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf.
Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender
Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. gemäß § 67c
Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel
9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/​1212), 3. per E-Mail und 4. per Brief.

Rechte der Aktionäre

 
1.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500 000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss gemäß
§ 122 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten. Es muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG mindestens 24
Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 4. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), zugehen.

Wir bitten, etwaige Ergänzungsverlangen schriftlich an folgende Adresse:

Lotto24 AG
– Vorstand –
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg

oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der Antragsteller mit qualifizierter
elektronischer Signatur (§ 126a BGB) unter hv@lotto24.de zu übermitteln.

Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/​sie Inhaber einer ausreichenden
Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von
90 Tagen (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 121 Abs. 7 sowie § 70 AktG) ist/​sind
und diese bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält/​halten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht (§ 124 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 121 Abs.
4 AktG). Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de/​hv

veröffentlicht.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz
3 COVID-19-Gesetz

Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt werden von der Gesellschaft
zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt mit
Zugang bis spätestens zum Ablauf des 14. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ), über einen der folgenden Kontaktwege per Brief oder per E-Mail eingegangen
sind:

Lotto24 AG
– Vorstand –
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg

E-Mail: hv@lotto24.de

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de/​hv

veröffentlicht.

Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche
Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Ein Wahlvorschlag muss auch dann
nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
der vorgeschlagenen Person (§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) enthält.

In den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung
beziehungsweise ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden.
Danach muss ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag unter anderem dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen
würde oder wenn der Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung braucht ebenfalls nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht bis zum Ablauf des 14. Juni 2022 (24:00
Uhr MESZ) unter Beachtung der vorstehenden Anforderungen zugegangen sind, werden von
der Gesellschaft nicht veröffentlicht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag
gilt als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende oder
den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
ist. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung
abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Während der Hauptversammlung können
keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet werden.

3.

Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kein
Auskunftsrecht. Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären
stattdessen ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der
Vorstand hat bestimmt, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im
Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere
Fragen zusammenfassen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus
den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen
bis spätestens zum Ablauf des 27. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ) über das passwortgeschützte Aktionärsportal einreichen. Die Zugangsdaten
zum Aktionärsportal werden den Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt.
Während der Hauptversammlung können weder Fragen noch Nachfragen gestellt werden.
Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Um den Aktionären eine angemessene Berücksichtigung des vorgesehenen Inhalts des Berichts
des Vorstands im Rahmen ihrer Fragen zu ermöglichen, wird dessen wesentlicher Inhalt
spätestens am 24. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de/​hv

veröffentlicht. Unter dieser Internetadresse wird auch der vollständige Bericht des
Vorstands noch während der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Der Vorstand behält
sich Änderungen gegenüber der vorab zur Verfügung gestellten Fassung des Berichts
vor.

Im Rahmen der Fragenbeantwortung wird der Name des Fragestellers genannt, soweit ein
entsprechender Wunsch bei Übermittlung der Fragen eindeutig angegeben wird. Es wird
um Beachtung der nachstehenden Erläuterungen zum Datenschutz gebeten.

4.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2
Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht nach Maßgabe
der vorgesehenen Verfahren im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmacht-
und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben,
haben die Möglichkeit, über das passwortgeschützte Aktionärsportal ab Eröffnung der
Hauptversammlung am 29. Juni 2022 bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das passwortgeschützte
Aktionärsportal ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.

5.

Recht auf Erhalt einer Bestätigung der Stimmzählung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG

Ein abstimmender Aktionär kann von der Gesellschaft gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG
innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber
verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung
gemäß den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär (z.B. einem Kreditinstitut)
erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich
dem Aktionär zu übermitteln. Die Bestätigung wird über das passwortgeschützte Aktionärsportal
zur Verfügung gestellt.

Weitere Angaben zu den Abstimmungen nach Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU)
2018/​1212

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit
auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten
2 bis 6 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge
verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils
mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten
(Stimmenthaltung), d. h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Zeitangaben in dieser Einberufung

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische
Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem
Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde bzw. UTC = MESZ minus zwei Stunden.

Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Lotto24 AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung
(„DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des
vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland
geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Lotto24 AG wird vertreten
durch die Mitglieder ihres Vorstands, Herrn Jonas Mattsson und Herrn Carsten Muth.

Sie erreichen die Lotto24 AG auf folgenden Kontaktwegen per Brief oder per E-Mail:

Lotto24 AG
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg

E-Mail: hv@lotto24.de

Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben oder aus dem Aktienregister für Namensaktien bezogen
wurden, übermittelt die das Depot führende Bank die personenbezogenen Daten der Aktionäre
an die Lotto24 AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und
Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend
erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c)
DS-GVO. Die Lotto24 AG speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies
für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise soweit die Gesellschaft
aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene
Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten
beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Die Dienstleister der Lotto24 AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Lotto24 AG nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Lotto24 AG.

Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Diese Daten können
von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden.
Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung
von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter
von der Lotto24 AG Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO,
Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf
sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß
Art. 20 DS-GVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Lotto24 AG
unentgeltlich über einen der folgenden Kontaktwege per Brief oder per E-Mail geltend
machen:

Lotto24 AG
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg

E-Mail: hv@lotto24.de

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht
bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder der Freien und Hansestadt Hamburg,
in der die Lotto24 AG ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten über einen der folgenden
Kontaktwege per Brief oder per E-Mail unter:

datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen

E-Mail: datenschutzbeauftragter@lotto24.de

 

Hamburg, im Mai 2022

Lotto24 AG

– Der Vorstand –

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