Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft

Solingen

Wir laden unsere Aktionäre zu einer

außerordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am 30. August 2017, 14:00 h,

in die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, ein.

Tagesordnung:

1.

Beschlussfassung über die Änderung von Ziffer VII. der Satzung

Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft soll von sechs auf sieben erhöht werden. Die Gesellschaft soll hierdurch von der zusätzlichen Sachkunde weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats profitieren. Die Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erfordert eine Änderung von Ziffer VII. Absatz 1 der Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Ziffer VII. Absatz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu zu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Mitgliedern.“

2.

Beschlussfassung über die Neuwahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds

Ferner soll im Hinblick auf die in Punkt 1 der Tagesordnung vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats bereits in dieser Hauptversammlung ein weiteres Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Seine Wahl soll unter der aufschiebenden Bedingung erfolgen, dass die in Punkt 1 der Tagesordnung vorgeschlagene Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam wird.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit nach Ziffer VII. Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Nach Eintragung der in Punkt 1 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung im Handelsregister wird der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern bestehen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Für den Fall, dass der in Punkt 1 der Tagesordnung vorgeschlagenen Satzungsänderung durch die Hauptversammlung zugestimmt wird, schlägt der Aufsichtsrat folgende Personen zur Wahl zum Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 30. August 2017 für die unter Punkt 3 der Tagesordnung angegebene Amtszeit vor:

Gunter Glück, Kaufmann, Ennepetal.

Gunter Glück war seit über 22 Jahren als Führungskraft bei der LeasePlan Deutschland GmbH, einem führenden Anbieter von Fuhrparkmanagementservices, tätig und davon über 18 Jahre als Mitglied der Geschäftsleitung. Er ist damit mit den Verhältnissen der Mobilitätsbranche, in der die Gesellschaft tätig ist, eingehend vertraut. Vor diesem Hintergrund ist er besonders geeignet, die Interessen der Aktionäre im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu vertreten und das Gesellschaftsinteresse zu fördern.

3.

Beschlussfassung über die Verkürzung der Amtszeit des neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds

Nach Ziffer VII. Absatz 2 der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit eingerechnet.

Sofern die Hauptversammlung die unter Punkt 2 der Tagesordnung vorgeschlagene Wahl von Herrn Gunter Glück zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschließen sollte, würde die Amtszeit von Herrn Glück dementsprechend mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließen wird.

Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats wurden von der Hauptversammlung am 31.08.2016 gewählt; ihre Amtszeit wird entsprechend Ziffer VII. Absatz 2 der Satzung mit der Beendigung derjenigen Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließen wird.

Um eine Angleichung der Länge sämtlicher Aufsichtsratsmandate zu erreichen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Amtszeit von Herrn Glück zu begrenzen und zu beschließen:

„Herr Glück wird längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit eingerechnet.“

 

Solingen, im Juli 2017

Der Vorstand

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