mediola – connected living AG – Hauptversammlung 2016

MEDIOLA – CONNECTED LIVING AG

Frankfurt am Main

(Geschäftsanschrift: Rennbahnstr. 72–74, 60528 Frankfurt am Main)
ISIN DE000A0MF244/WKN A0MF24

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden die Aktionäre der mediola – connected living AG mit Sitz in Frankfurt am Main ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2016, um 11:30 Uhr in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Rennbahnstr. 72–74, 60528 Frankfurt.

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der mediola – connected living AG für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder für diesen Zeitraum

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat und von Ersatzmitgliedern

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Konstantin Zoggolis, Frau Renate Zoggolis und Frau Katharina Zoggolis endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. August 2016. Die Hauptversammlung hat neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für eine neue Amtszeit, die bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen:

aa) Dr. Konstantin Zoggolis, Vorstand tecnovum AG, Frankfurt am Main

ab) Frau Renate Zoggolis, Kauffrau, Frankfurt am Main,

ac) Frau Katharina Zoggolis, Bankangestellte, Zürich (Schweiz).

b)

Die Amtszeiten der Ersatz- und ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder sollen synchronisiert werden. Aus diesem Grunde haben die derzeitig amtierenden Ersatzmitglieder Herr Prof. Dr. Georgios Gounalakis und Herr Matthias Schröder ihr Mandat als Ersatzmitglied des Aufsichtsrates rein vorsorglich mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 19. August 2016 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgende Personen als Ersatzmitglieder für zu lit. a) gewählte Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen:

ba) Herrn Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Universitätsprofessor, Frankfurt am Main

bb) Herrn Matthias Schröder, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main.

Die Ersatzmitglieder werden gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der mediola – connected living AG in der aufgeführten Reihenfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 19. August 2016 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.

Die Amtszeit von in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitgliedern endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt.

Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied erfolgreich eine Neuwahl vornimmt.

II.

HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG

Der Jahresabschluss der mediola – connected living AG zum 31. Dezember 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Die vorstehenden Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Die Unterlagen werden ebenfalls in der Hauptversammlung ausliegen.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS, VOLLMACHTEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der mediola – connected living AG die Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt. Einer Anmeldung zur Ausübung des Stimmrechtes gem. § 123 Abs. 2 AktG bedarf es nicht.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder können, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden soll. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; außerdem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Anmeldung vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an eine der folgenden Adressen übermitteln:

mediola – connected living AG
Rennbahnstr. 72–74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 96 87 03 26
E-Mail: info@mediola.com

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen diese bei der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 18. August 2016 (24:00 Uhr MESZ) eingehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax ist bis zum Tag der Hauptversammlung möglich.

Der Nachweis einer in oder während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär die Vollmacht an der Ausgangskontrolle abgibt.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

ANFRAGEN, ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN

Anfragen oder Gegenanträge im Sinne der §§ 126, 127 AktG zu Vorschlägen der Verwaltung zu bestimmten Tagesordnungspunkten bitten wir an folgende Adresse zu richten:

mediola – connected living AG
Rennbahnstr. 72–74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 96 87 03 26
E-Mail: info@mediola.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

 

Frankfurt, im Juli 2016

mediola – connected living AG

Der Vorstand

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