CURSOR Software AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CURSOR Software Aktiengesellschaft
Gießen
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 13.05.2020

CURSOR Software AG

Gießen

– WKN 542 950 –

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 23. Juni 2020, um 17:00 Uhr stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der CURSOR Software AG ein.

Die Hauptversammlung findet in der CURSOR-Akademie, Friedrich-List-Str. 33, 35398 Gießen statt.
Eine Teilnahme ist wahlweise persönlich oder virtuell möglich.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in den Einladungsunterlagen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 3.547.016,56 vollständig auf in die Gewinnrücklage einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats enden mit dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zum Ende der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2024 beschließt, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Prof. Dr. Axel Schwickert, Universitätsprofessor, Gießen

Klaus Nonne, Kaufmann, Potsdam

Hans Jürgen Topp, Reiskirchen

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 (1) AktG i. V. m. § 7 (1) der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen spätestens am 16.06.2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben.

Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Bei der Anmeldung und Hinterlegung ist anzugeben, ob die Aktien oder welcher Teil der Aktien dem anmeldenden Aktionär oder einem Dritten gehören.

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären wahrnehmen lassen.

 

Gießen, den 5. Mai 2020

CURSOR Software AG

Der Vorstand

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