Medserena Aktiengesellschaft – Bezugsaufforderung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Medserena Aktiengesellschaft
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsaufforderung 16.09.2019

Medserena Aktiengesellschaft

Köln

Bezugsaufforderung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 31. August 2019 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 1.200.000 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 600.000 auf bis zu EUR 1.800.000 durch Ausgabe von bis zu EUR 60.000 neuen, auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien zu je EUR 10 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 10 je ausgegebener Aktie.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 2:1 zum Bezug angeboten. Auf je zwei alte auf den Namen lautende Nennbetragsaktien kann also jeder Aktionär eine neue auf den Namen lautende Nennbetragsaktie zum Ausgabebetrag von je EUR 10 zeichnen und beziehen.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages bis zum 23. Oktober 2019 in bar auf das Konto der Gesellschaft mit der IBAN DE45 3705 0299 0000 6480 48 bei der Kreissparkasse Köln zu leisten.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung unserer Gesellschaft kann die Gesellschaft Aktien ganz oder teilweise in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrheit von Aktien verbriefen. Jeder Aktionär hat das Recht, von der Gesellschaft die Ausstellung einer Mehrfachurkunde über sämtliche von ihm gehaltenen Aktien auf Kosten der Gesellschaft zu verlangen. Der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung mehrerer Aktien ist ausgeschlossen.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 16. September bis 7. Oktober 2019

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugsrechts-Vordrucke und Zeichnungsscheine werden den Aktionären auch durch die Gesellschaft übermittelt.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 10 je neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 23. Oktober 2019, auf das oben genannte Konto gezahlt wird.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte

bis zum 20. Oktober 2019 einschließlich

die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Der Vorstand wird hierbei Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären vor Zeichnungen und Bezugserklärungen von Dritten berücksichtigen und den Aktionären das Ergebnis der Zuteilung mitteilen. Der Vorstand behält sich die Annahme oder Ablehnung von Zeichnungen und Bezugserklärungen Dritter vor. Er wird den Dritten seine Entscheidung bis zum 4. November 2019 mitteilen.

 

Köln, den 13. September 2019

Der Vorstand

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