Meyer Burger (Germany) AG – Hauptversammlung 2016

Meyer Burger (Germany) AG

Hohenstein-Ernstthal

WKN: A0JCZ5
ISIN: DE000A0JCZ51

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 24. August 2016, um 10:00 Uhr (MESZ) bei der Meyer Burger (Germany) AG, An der Baumschule 6-8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Meyer Burger (Germany) AG, An der Baumschule 6-8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, und im Internet unter der Adresse

http://www.roth-rau.com/hauptversammlung

eingesehen werden. Außerdem werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PriceWaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, so dass diese neu gewählt werden müssen. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 96 Abs. 1 Alt. 6, § 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Für den Aufsichtsratsvorsitz ist für den Fall ihrer Wahl zum Aufsichtsratsmitglied Frau Andrea Sieber vorgeschlagen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.

Frau Andrea Sieber, lic. iur., LL.M., Rechtsanwältin, Partnerin der Anwaltskanzlei Meyerlustenberger Lachenal Rechtsanwälte, Zürich (Schweiz), wohnhaft in Schindellegi (Schweiz). Frau Andrea Sieber ist kein Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat in Deutschland. Sie ist Mitglied des Verwaltungsrats der Allreal Holding AG, Baar (Schweiz).

2.

Herr Michel Hirschi, Chief Financial Officer der Meyer Burger Technology AG, Thun (Schweiz), wohnhaft in Bern (Schweiz). Herr Hirschi ist Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Er ist Mitglied des Verwaltungsrats, Aufsichtsrats und/oder der Geschäftsleitung verschiedener Tochtergesellschaften der Meyer Burger Technology AG, CH-Thun. Mitglied des Verwaltungsrats der Zurmont Capital I AG, CH-Baar, seit 2005. Mitglied des Verwaltungsrats und des Investment Committee der Zurmont Madison Management AG, CH-Zürich, seit 2006.

3.

Herr Prof. Dr. Alexander Michaelis, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Keramische Technologien und Systeme IKTS, Dresden und Inhaber der Professur für Anorganisch Nichtmetallische Werkstoffe der TU Dresden, wohnhaft in Dresden. Herr Prof. Dr. Michaelis übt derzeit kein Mandat in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. Er ist als Beirat der FCES GmbH (Fuel Cell Energy Solutions) tätig. Des Weiteren ist Prof. Michaelis Vorstands- und Präsidiumsmitglied der DKG eV (Deutsche Keramische Gesellschaft) und Vorstandsmitglied des MFD eV (Material Forschungsverbund Dresden).

Weitere Angaben zur Einberufung

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und rechtzeitig die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Aktien mit der ISIN DE000A0JCZ51 werden für Zwecke der Anmeldung und der Teilnahme an der Hauptversammlung gleich behandelt. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Nachweis des Anteilsbesitzes. Als Nachweis des Anteilsbesitzes reicht eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des in- oder ausländischen depotführenden Instituts aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 03. August 2016 (00:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 17. August 2016 unter der nachstehend genannten Adresse zugehen:

Meyer Burger (Germany) AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse http://www.roth-rau.com/hauptversammlung zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 09. August 2016 unter der Adresse:

Meyer Burger (Germany) AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 298

zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

 

Hohenstein-Ernstthal, im Juli 2016

Meyer Burger (Germany) AG

Der Vorstand

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