Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Wolfsburg

Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, dem 27. August 2015, um 16.00 Uhr, in Wolfsburg-Vorsfelde, „Schützenhaus“, Meinstraße 86 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung hiermit eingeladen.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014
in Höhe von
EUR
1.748.681,60
eine Dividende von 237,60 EUR je Aktie EUR 1.102.939,20
auszuschütten,
den Betrag von EUR 645.000,00
in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den Restbetrag von EUR 742,40
auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Zu Punkt 3 und 4

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung läuft die Wahlperiode der Aufsichtsratsmitglieder Dipl.-Ing. agr. Dr. Karoline Arnold, Hornburg, Landwirt Henning Gruß, Trollenhagen, und Landwirt Ulrich Lange, Brome, ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Dr. Arnold und die Herren Gruß und Lange wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen.
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2015 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich anmelden. Falls Vertretung gewünscht wird, ist auch die Vertretungsvollmacht bis zu diesem Termin bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Gemäß § 17 Ziffer 4 der Satzung ist außer dem Falle der gesetzlichen Vertretung eine sonstige Vertretung in der Hauptversammlung nur durch einen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich.

Wolfsburg, im Juli 2015

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.