Ming Le Sports AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Ming Le Sports AG

Heidelberg

– ISIN DE000A2LQ728 –
– WKN A2LQ72 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 24. Mai 2022 um 15:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Ming Le Sports AG („Gesellschaft“) ein. Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung nach den Regelungen
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („GesRuaCOVBekG“), insbesondere nach § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG, ohne physische Präsenz der Aktionäre
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Heidelberg durchgeführt. Die Gesellschaft
wird zu diesem Zweck unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist (siehe hierzu nachfolgend
Abschnitt II.2) den Aktionären, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet
haben, Zugangsdaten für die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
über das Internet zur Verfügung stellen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetztes ist der Sitz der Gesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg.

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG, des Lageberichts
der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4

Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter

https:/​/​www.minglesports.de/​investor-relations/​hauptversammlung

veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden
unter der angegebenen Adresse auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und
dort vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden
auch näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung.

2.

Vorlage und Erörterung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat haben entsprechend § 162 AktG einen Vergütungsbericht für
das Geschäftsjahr 2021 erstellt. Der Vergütungsbericht wurde im Rahmen der Abschlussprüfung
vom Abschlussprüfer geprüft. Vergütungsbericht und Prüfvermerk sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.minglesports.de/​investor-relations/​hauptversammlung

veröffentlicht.

Der Vergütungsbericht lautet wie folgt:

Vergütungsbericht der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2021

Der Vergütungsbericht erläutert die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Ming Le Sports AG. Der Vergütungsbericht orientiert
sich insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK),
den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des deutschen Aktiengesetzes
(AktG), insbesondere § 162 AktG.

1. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021

Trotz der andauernden Pandemiesituation und zunehmender Liefer- und Materialengpässe
konnte sich die deutsche Wirtschaft nach dem Einbruch im Vorjahr erholen und war das
preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahre 2021 um 2,7 % höher als im Jahr
2020 (auch kalenderbereinigt).

Die Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 war geprägt durch das Agieren
als Beteiligungsgesellschaft durch Investitionen in Kapital- und Personengesellschaften
mit einem guten Chancen/​Risiko-Verhältnis sowie die andauernden Bemühungen, sich belastbare
Informationen über die tatsächliche Finanz- und Liquiditätslage der Konzerngesellschaften
in China zu verschaffen. Die Vorjahresprognose von einem Jahresfehlbetrag in Höhe
von TEUR 250 konnte mit einem erzielten Jahresfehlbetrag von TEUR 213 zwar übertroffen
werden, dies lag aber primär an den erwarteten, aber nicht getätigten Aufwendungen
in Höhe von TEUR 80 für die weitere Rechtsverfolgung in China, da diese nicht in der
erhofften Geschwindigkeit voran ging. Aus Sicht der Ming Le AG als Holdinggesellschaft
war die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr daher wenig erfolgreich,
da weiterhin keine Kontrolle über die chinesischen Tochtergesellschaften erlangt werden
konnte. Aus Sicht als Beteiligungsgesellschaft hatte die Geschäftsentwicklung der
Ming Le AG nach einem erfolgreichen Jahr 2020 im Geschäftsjahr 2021 leicht unter den
Erwartungen gelegen.

Im Geschäftsjahr 2021 gab es eine Veränderung im Vorstand. Herr Hansjörg Plaggemars
schied auf eigenen Wunsch mit Wirkung zum Ablauf 15. Oktober 2021 aus dem Vorstand
aus. Der Aufsichtsrat hat am 29. September 2021 Herrn Andreas Danner mit Wirkung ab
dem 15. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 als stets einzelvertretungsberechtigtes
Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft bestellt. Herr Andreas Danner ist alleiniges
Vorstandsmitglied der Gesellschaft.

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2021 folgende Mitglieder
an:

Herr Rolf Birkert, Vorstand, Frankfurt, Aufsichtsratsvorsitzender

Herr Uwe Pirl, Rechtsanwalt, Schwetzingen, stellvertretender Vorsitzender

Herr Dr. Rainer Herschlein, Rechtsanwalt, Stuttgart, Aufsichtsratsmitglied

Von der Hauptversammlung am 22. Juli 2021 wurden Herr Rolf Birkert, Herr Uwe Pirl
und Herr Dr. Rainer Herschlein mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung
bestellt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 entscheidet.

2. Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands

Nach § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft
mindestens alle vier Jahre über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder, ebenso bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems.
Die Bestimmung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
in das Aktiengesetz eingefügt und ist gemäß § 26j Abs.1 Satz 1 EGAktG spätestens für
die Durchführung von ordentlichen Hauptversammlungen zu beachten, die nach dem 31.
Dezember 2020 stattfinden. Damit war in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am 22. Juli 2021 erstmals eine Beschlussfassung über das Vergütungssystem vorgesehen.
Die Vergütung des Vorstands wurde zuvor vom Aufsichtsrat individuell verhandelt.

Der Aufsichtsrat der Ming Le Sports AG beschloss am 27. April 2021 mit Wirkung zum
1. Mai 2021 ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands. Das Vergütungssystem
wurde von den Aktionären der Gesellschaft auf der Hauptversammlung am 22. Juli 2021
ruckwirkend zum 1. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 100% gebilligt.

2.1. Grundlagen und Zielsetzung

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder
entsprechend ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten und
die Leistung eines jeden Vorstandsmitglieds sowie den Erfolg des Unternehmens unmittelbar
zu berücksichtigen. Die Struktur des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
der Ming Le Sports AG zielt auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes
und eine erfolgsorientierte Unternehmensführung ab.

2.2. Verfahren

Der Aufsichtsrat setzt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder in Einklang
mit den gesetzlichen Vorgaben in §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG fest. Bei Bedarf kann
der Aufsichtsrat externe Berater hinzuziehen, die von Zeit zu Zeit gewechselt werden.
Bei deren Mandatierung wird auf ihre Unabhängigkeit geachtet. Die geltenden Regelungen
des Aktiengesetzes und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Behandlung von Interessenkonflikten
im Aufsichtsrat werden auch beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung
des Vergütungssystems beachtet. Sollte ein Interessenkonflikt bei der Fest- und Umsetzung
sowie der Überprüfung des Vergütungssystems auftreten, wird der Aufsichtsrat diesen
ebenso behandeln wie andere Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds,
sodass das betreffende Aufsichtsratsmitglied an der Beschlussfassung oder, im Falle
eines schwereren Interessenkonflikts, auch an der Beratung nicht teilnehmen wird.
Sollte es zu einem dauerhaften und unlösbaren Interessenkonflikt kommen, wird das
betreffende Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen. Dabei wird durch eine frühzeitige
Offenlegung etwaiger Interessenkonflikte sichergestellt, dass die Entscheidungen vom
Aufsichtsrat nicht durch sachwidrige Erwägungen beeinflusst werden.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung
vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem
nicht, wird nach § 120a Abs. 3 AktG spätestens in der darauffolgenden ordentlichen
Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zum Beschluss vorgelegt.

Das Vergütungssystem wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Bei jeder wesentlichen
Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem
nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

2.3. Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung

Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils für das bevorstehende
Geschäftsjahr die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest.
Richtschnur hierfür ist gemäß § 87 Abs. 1 S. 1 AktG, dass die jeweilige Vergütung
in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds
sowie zur Lage der Gesellschaft steht, die übliche Vergütung nicht ohne besondere
Gründe übersteigt und auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Ming Le
Sports AG ausgerichtet ist. Zu diesem Zweck werden sowohl externe als auch interne
Vergleichsbetrachtungen angestellt.

Bei der Beurteilung wird sowohl die Vergütungsstruktur als auch die Höhe der Vergütung
der Vorstandsmitglieder insbesondere im Vergleich zum externen Markt (horizontale
Angemessenheit) sowie zu den sonstigen Vergütungen im Unternehmen (vertikale Angemessenheit)
gewürdigt. Für den externen Vergleich werden hierbei Peer Groups herangezogen, die
aus vergleichbaren Unternehmen im Geschäftsfeld Beteiligungsunternehmen zusammengestellt
sind.

Bei der vertikalen Angemessenheit wird unternehmensintern die Relation der Vergütung
der Vorstandsmitglieder zur Vergütung der Gesamtbelegschaft ermittelt und diese Relation
mit der zuvor genannten Peer Group verglichen und auf Marktangemessenheit geprüft,
wobei auch die zeitliche Entwicklung der Vergütung berücksichtigt wird. Der Aufsichtsrat
legt fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind
und wie die Vergütung im Vergleich dazu beurteilt wird.

2.4. Bestandteile des Vergütungssystems

Die Vergütung des Vorstandsmitglieds besteht aus einer festen, monatlich zahlbaren
Grundvergütung in Höhe von bis zu EUR 60.000,00 p.a., welche die Aufgaben und Leistungen
der Vorstandsmitglieder berücksichtigt. Eine variable Vergütungskomponente ist aktuell
nicht vorhanden, kann jedoch vereinbart werden.

Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen sind in der erfolgsunabhängigen Festvergütung
enthalten.

Für den Fall, dass keine erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten vereinbart
werden, besteht die Vergütung des Vorstandsmitgliedes zu 100% aus erfolgsunabhängigen
Komponenten (Festvergütung sowie Sachbezüge und Nebenleistungen). Für den Fall, dass
erfolgsabhängige variable Vergütungskomponenten vereinbart werden, soll sich die relative
Verteilung zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen an nachfolgender
Vorgabe orientieren:

Feste Vergütungsbestandteile (Festvergütung sowie Sachbezüge und Nebenleistungen):
66 2/​3%

Variable Vergütungsbestandteile (Bonus): 33 1/​3%

Die einzelnen Vergütungskomponenten setzen sich wie folgt zusammen:

1. Erfolgsunabhängige Komponenten

1.1. Jahresfestgehalt

Das Jahresfestgehalt ist eine auf das jeweilige Geschäftsjahr bezogene Barvergütung,
die sich insbesondere an dem Verantwortungsumfang des jeweiligen Vorstandsmitglieds
orientiert. Das individuell festgelegte Fixeinkommen wird in zwölf gleichen Teilen
ausgezahlt.

1.2. Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen

Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen können insbesondere Sachleistungen wie Dienstwagen,
die Zur-Verfügung-Stellung von Telekommunikationsmitteln, den Ersatz von Dienstreisekosten,
einen an den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung orientierten Zuschuss zur
privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Fortzahlung der Bezüge bei Krankheit,
Unfall und Tod enthalten.

2. Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten (Bonus)

Sofern zukünftig vereinbart, sollen sich die Ziele für die Gewährung des Bonus vornehmlich
am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens orientieren. Sie sollen sich insbesondere
an den Ressortzuständigkeiten des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausrichten. Hierbei
ist eine Kombination aus finanziellen Kennzahlen, Milestones (projekt- oder unternehmensbezogen)
und sogenannten „soft facts“ zulässig. Jedoch ist auch eine Beschränkung auf einzelne
Kategorien von Zielen zulässig.

Eine anteilige Zielerreichung kann vorgesehen werden. Der Zeitraum für die Zielerreichung
soll zwischen einem und drei Geschäftsjahren betragen.

2.5. Festlegung der Maximalvergütung

Nach § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG ist es erforderlich, in dem Vorstandsvergütungssystem
die Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festzulegen. Die Maximalvergütung wird
für die Vorstandsmitglieder wie folgt festgelegt und orientiert sich an den jeweils
maximal möglichen erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten und den erfolgsabhängigen
Vergütungskomponenten.

Die künftige Vergütungsstruktur sieht für jedes Vorstandsmitglied eine Maximalvergütung
in Höhe von EUR 90.000,00 p.a. inklusive etwaiger Bonuszahlungen vor.

3. Vergütungssystem der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrates wird gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft von
der Hauptversammlung festgesetzt.

3.1. Grundlagen und Zielsetzung

Das Vergütungssystem trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder
Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Leitung der Gesellschaft,
Festlegung der Grundsätze der Geschäftsführung sowie Überwachung der Geschäftsführung
des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben der
Erstattung ihrer baren Auslagen und der jeweils auf die Vergütung und die Auslagen
anfallenden Umsatzsteuer jeweils eine feste jährliche Vergütung. Eine variable Vergütungskomponente
ist nicht vorhanden. Nach Auffassung der Ming Le Sports AG ist eine reine Festvergütung
besser geeignet, die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu stärken und ihren
Aufwand angemessen zu vergüten.

Aufgrund der besonderen Natur der Aufsichtsratsvergütung, die für die Tätigkeit gewährt
wird, die sich grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer der Gesellschaft unterscheidet,
kommt ein sogenannter vertikaler Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung nicht in
Betracht.

3.2. Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 20.1 der Gesellschaftssatzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine
Vergütung, die von der Hauptversammlung der Aktionäre festgelegt wird. Für Aufsichtsratsmitglieder,
die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des jeweiligen Geschäftsjahres angehören,
wird die Vergütung zeitanteilig gewährt. Die Vergütung wird nach Ablauf der Hauptversammlung
fällig, die den Jahresabschluss für das jeweilige Geschäftsjahr entgegennimmt oder
über seine Billigung entscheidet. Gemäß der auf der Hauptversammlung vom 25. Juni
2019, mit Wirkung zum 1. Januar 2019, beschlossenen Aufsichtsratsvergütung, erhält
der Vorsitzende des Aufsichtsrats EUR 7.000,00, der stellvertretende Vorsitzende EUR
3.500,00 und alle anderen Mitglieder EUR 3.500,00.

In der Hauptversammlung vom 22. Juli 2021 wurde der Beschluss über die Vergütung des
Aufsichtsrats vom 15. Juni 2019 bestätigt.

Aufsichtsratsvergütungen zzgl. etwaige Umsatzsteuer im Geschäftsjahr 2021:

Grundvergütung Vergütung gesamt
Herr Rolf Birkert (Vorsitzender) TEUR 7 TEUR 7
(Vorperiode: TEUR 7)
Herr Uwe Pirl (stellvertretender Vorsitzender) TEUR 3,5 TEUR 3,5
(Vorperiode: TEUR 3,5)
Herr Dr. Rainer Herschlein TEUR 3,5 TEUR 3,5
(Vorperiode: TEUR 3,5)

Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Rolf Birkert sowie der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
Herr Uwe Pirl haben gegenüber der Ming Le Sports AG den Verzicht auf ihre Gesamtvergütung
im Kalenderjahr 2021 erklärt.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen daher für das Geschäftsjahr
TEUR 4 (Vorperiode: TEUR 4) zzgl. in Rechnung gestellte Umsatzsteuer. Im Geschäftsjahr
ausgezahlt wurden TEUR 4.

4. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung
der Vergütung

Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung
der Ming Le Sports AG, die jährliche Veränderung der Vergütung der Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die jährliche Veränderung auf Vollzeitäquivalenzbasis
über die letzten fünf Geschäftsjahre dar.

Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr
gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt.
Sollte die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung ganz oder teilweise in einer anderen
Periode erfolgt sein, wurde zur besseren Vergleichbarkeit der Vergütung die geschuldete
Vergütung in den Perioden ausgewiesen.

Die Gesellschaft beschäftigt seit 2019 zwei Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich
in Teilzeit. Im relevanten 5-Jahreszeitraum gab es in den Geschäftsjahren 2017 und
2018 keine Mitarbeiter. Die durchschnittliche Vergütung dieser Arbeitnehmer (ohne
Nebenleistungen und Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) umgerechnet auf Vollzeitäquivalenzbasis
ab 2019 hat sich wie dargestellt entwickelt:

I. Ertragsentwicklung

In TEUR 2017 2018 Veränderung
in %
2019 Veränderung
in %
2020 Veränderung
in %
2021 Veränderung
in %
Jahresergebnis gemäß HGB Einzelabschluss -27 -1.287 -4.595,3 % 158 112,2 135 -14,0 % -213 -257,3

II. Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer

In TEUR 2017 2018 Veränderung
in %
2019 Veränderung
in %
2020 Veränderung
in %
2021 Veränderung
in %
Ø Gehalt berechnet auf Vollzeitäquivalent 0 0 0,0 % 79 n/​a 81 3,2% 81 0,0%

III. Vorstandsvergütung

In TEUR 2017 2018 Veränderung
in %
2019 Veränderung
in %
2020 Veränderung
in %
2021 Veränderung
in %
Hsiao-Tze Tsai bis 11.12.2018 18 24 33,0 %
Armin Burkhard ab 26.09.2018 bis 01.07.2019 * 0 n/​a 0 0,0 %
Hansjörg Plaggemars ab 01.07.2019 bis 15.10.2021 19 n/​a 30 56,5 % 24 -21,1 %
Andreas Danner ab 15.10.2021 6 n/​a

* Herr Armin Burkhard erhielt keine Vergütung von der Gesellschaft.

Im relevanten Zeitraum haben keine weiteren früheren Vorstandsmitglieder eine Vergütung
erhalten.

IV. Aufsichtsratsvergütung1

In TEUR 20174 2018 Veränderung
in %
20195 Veränderung
in %
2020 Veränderung
in %
2021 Veränderung
in %
Hansjörg Plaggemars 10.000,00 10.000,00 0,0% 3.375,34 -66,2%
Andreas Grosjean 5.000,00 3.520,55 -29,6%
Rolf Birkert2 0,00 0,00 0,0% 0,00 0,0% 0,00 0,0% 0,00 0,0%
Uwe Pirl3 0,00 n/​a 0,00 0,0% 0,00 0,0% 0,00 0,0%
Dr. Rainer Herschlein 1.821,92 n/​a 3.500,00 92,1% 3.500,00 0,0%

1 Bei Berechnung der Aufsichtsratsvergütung wird nicht zwischen einem stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden und einem Aufsichtsrats-Mitglied unterschieden. Die Angabe
des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden unterbleibt daher in dieser Übersicht.

2 Herr Birkert hat während seiner Amtszeit auf die Vergütung verzichtet.

3 Herr Pirl hat während seiner Amtszeit auf die Vergütung verzichtet.

4 Für die Vergütung des Aufsichtsrats maßgeblicher HV-Beschluss vom am 28.07.2016,
der Beschluss sah eine reine Fixvergütung vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt
eine jährliche Vergütung von TEUR 10, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
und andere Mitglieder eine jährliche Vergütung von TEUR 5.

5 Für die Vergütung des Aufsichtsrats maßgeblicher HV-Beschluss vom 25.06.2019, der
Beschluss sah eine reine Fixvergütung vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhielt eine
jährliche Vergütung von TEUR 7, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und
andere Mitglieder eine jährliche Vergütung von TEUR 3,5.

5. Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 1 AktG

Anzahl der gewährten oder zugesagten Aktien und Aktienoptionen:

Keine

Angaben, ob und wie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, variable Vergütungsbestandteile
zurückzufordern:

Keine

Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands:

Keine

6. Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 2 AktG

Leistungen, die einem Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit
als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden sind:

Keine

Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner
Tätigkeit zugesagt worden sind, einschließlich während des letzten Geschäftsjahres
vereinbarter Änderungen dieser Zusagen:

Keine

Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der regulären Beendigung seiner
Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert und dem von der Gesellschaft während
des letzten Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag, einschließlich
während des letzten Geschäftsjahres vereinbarter Änderungen dieser Zusagen:

Keine

Leistungen, die einem früheren Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des
letzten Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe
des letzten Geschäftsjahres gewährt worden sind:

Keine“

Eine Beschlussfassung über den Vergütungsbericht ist gem. § 120a Abs. 5 AktG nicht
erforderlich.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen, sofern die Aufstellung eines
Konzernabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein sollte.

 
II.

Weitere Angaben und Hinweise

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
3.078.820,00 in 3.078.820 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte, die im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung ausgeübt werden können, beträgt 3.078.621 Stimmen.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 199 eigene
Aktien, aus denen keine Stimmrechte ausgeübt werden können.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

a)

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
für Aktionäre

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die
Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB)
bis spätestens Dienstag, 17. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Ming Le Sports AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg

oder per Telefax: +49 (0) 6221 64924-72
oder per E-Mail unter: info@minglesports.de

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung
im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein Nachweis
des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c
AktG (d.h. das Institut, das für den Aktionär die Depotkonten führt) erforderlich.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
d.h. auf Dienstag, 3. Mai 2022, 00:00 Uhr, zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Versammlung
im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem
Stichtag.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 17. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Ming Le Sports AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg

oder per Telefax: +49 (0) 6221 64924-72
oder per E-Mail unter: info@minglesports.de

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für
die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und
erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

b)

Bild- und Tonübertragung im Internet

Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung des Videokonferenztools Zoom im Wege
der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen. Ein Link zur Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung wird von der Gesellschaft spätestens am Tag vor der Hauptversammlung
unter

https:/​/​www.minglesports.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Zum Abruf dieser Bild- und Tonübertragung sind die zur Hauptversammlung
gemäß vorstehender Ziffer a) ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre berechtigt. Die
Gesellschaft wird den angemeldeten Aktionären unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist
Zugangsdaten zur Einwahl in die Hauptversammlung zukommen lassen.

In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen
Standard entsprechende Internetverbindung sowie die Nutzung der gängigen Internetbrowser
(z.B. Chrome oder Firefox) erforderlich, aber auch ausreichend. Es kann ggf. erforderlich
sein, die Zoom App zu installieren.

c)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im
Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend
den oben unter II.2 a) „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen
können bis spätestens zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung („Briefwahlfrist“) postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen
beigefügten Antwortformulars an die oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse
bzw. Telefax-Nummer erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe ist
der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird das Antwortformular
zur Stimmabgabe darüber hinaus im Internet unter

https:/​/​www.minglesports.de/​investor-relations/​hauptversammlung

ab der Einberufung bis zum Ablauf der Briefwahlfrist zum Download zur Verfügung halten.
Für den Fall, dass veröffentlichungspflichtige Gegenanträge (siehe hierzu nachfolgende
Ziffer 3 b)) oder ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (siehe hierzu nachfolgende
Ziffer 3 a)) gestellt werden, wird die Gesellschaft das im Internet verfügbare Antwortformular
zur Stimmabgabe um die zusätzlichen Abstimmungspunkte ergänzen. Die Gesellschaft empfiehlt
daher, von der Möglichkeit zur Briefwahl erst nach Ablauf der Fristen für die Übermittlung
von Gegenanträgen und Ergänzungsverlangen Gebrauch zu machen.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene
Erklärung Vorrang.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

d)

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder eine sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine
fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den
Bestimmungen unter Ziffer II.2.a) erforderlich. Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung
können bis zur Beendigung der Hauptversammlung Vollmachten erteilt werden. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut,
einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs.
5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten
Person erteilt wird.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten Instituten oder
Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder diesen
nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten gelten; die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden
wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht
das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird
den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt.
Zusätzlich kann ein Vollmachtsformular auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person
bei der Gesellschaft angefordert werden und steht den Aktionären auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.minglesports.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Für den Nachweis der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail stehen
die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische
Übermittlung zur Verfügung:

Ming Le Sports AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: +49 (0) 6221 64924-72
E-Mail unter: info@minglesports.de

Die vorgenannten Kommunikationswege können auch genutzt werden, wenn die Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar gegenüber
der Gesellschaft erklärt werden.

3.

Rechte der Aktionäre

a)

Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 GesRuaCOVBekG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden; ein nach Einberufung der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen ist nach § 124a AktG
unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaften über die Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten, wobei jedem
neuen Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Verlangen
muss der Gesellschaft spätestens bis zum Samstag, 23. April 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Ming Le Sports AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg

Der oder die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Wird dem Verlangen nicht entsprochen, steht den Antragsstellern gemäß § 122 Abs. 3
AktG der Weg zu den Gerichten offen.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge
übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung
sind ausschließlich zu richten an:

Ming Le Sports AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: +49 (0) 6221 64924-72
E-Mail unter: info@minglesports.de

Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Montag, 9. Mai 2022, 24:00 Uhr, („Gegenantragsfrist“) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich
des Namens des Aktionärs und – bei Anträgen – der etwaigen Begründung unverzüglich
nach ihrem Eingang im Internet unter

https:/​/​www.minglesports.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
des Gegenantrags ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Ordnungsgemäß innerhalb der Gegenantragsfrist gestellte, zulässige
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt,
als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

c)

Frage- und Auskunftsrecht des Aktionäre, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m § 1 Abs. 1 GesRuaCoVBekG

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des GesRuaCOVBekG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege
der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Die Fragenbeantwortung erfolgt durch
den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand behält sich vor, vorab eingereichte
Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.minglesports.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zu beantworten.

Der Vorstand bittet die angemeldeten Aktionäre im Sinne eines effizienten Ablaufs
der Hauptversammlung dringend, Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung,
d.h. bis spätestens Montag, 23. Mai 2022, 24:00 Uhr, im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

info@minglesports.de

einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, Fragen mündlich oder
über eine „Fragen & Antworten“-Funktion schriftlich zu stellen.

d)

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245
Nr. 1 des Aktiengesetzes i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Covid-19-Gesetzes kann
von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn
der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 24. Mai 2022 im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

widerspruch@notare-hjw.de

erklärt werden.

Mit der Erklärung des Widerspruchs ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln,
indem entweder der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs oder die Eintrittskartennummer
angegeben werden.

4.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.minglesports.de/​investor-relations/​hauptversammlung
5.

Internetseite der Gesellschaft

Weitere Informationen sowie die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.minglesports.de/​investor-relations/​hauptversammlung
6.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende
Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen:
Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem
einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten
(z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im
Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die
Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft
ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener
Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre
der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des
Verantwortlichen lauten:

Ming Le Sports AG
Ziegelhäuser Landstr. 1
69120 Heidelberg
Fax: +49 6221 64924-72
E-Mail: info@minglesports.de

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich
nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen
Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen
der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um
typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder
Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang,
der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis
der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem
Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn
diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger
als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es
sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten,
die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich
haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung
der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht
auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe
nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter
das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten
in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

info@minglesports.de

Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde
bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Heidelberg, im April 2022

Ming Le Sports AG

– Der Vorstand –

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