Moninger Holding AG – Bekanntmachung gemäß den §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Moninger Holding AG
Karlsruhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß den §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG 29.10.2019

Moninger Holding AG

Karlsruhe

Bekanntmachung gemäß den §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) und äußerst hilfsweise Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Beschlüsse gegen folgende von der ordentlichen Hauptversammlung der Moninger Holding AG am 14. August 2019 gefassten Beschlüsse erhoben haben:

TOP 2 die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018;

TOP 3 die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018;

TOP 6 über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG auf EUR 320.000,00.

Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 24 O 117/19 anhängig.

 

Karlsruhe, im Oktober 2019

Moninger Holding AG

Der Vorstand

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