Müller-BBM Holding AG: 12. ordentliche Hauptversammlung

Müller-BBM Holding AG

Planegg

Wir laden unsere Aktionäre am

14. November 2020 um 10:30 Uhr

zur 12. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Die Versammlung findet gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie (C-19 AuswBekG) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (virtuelle Hauptversammlung) in den Geschäftsräumen der Müller-BBM Holding AG, Robert-Koch-Straße 11, 82152 Planegg, statt.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, von der Möglichkeit einer verkürzten Ladungsfrist Gebrauch zu machen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 C-19 AuswBekG).

I.      Tagesordnung zur 12. ordentlichen Hauptversammlung der Müller-BBM Holding AG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Müller-BBM Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichtes für die Müller-BBM Holding AG und den Konzern und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019

6.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

7.

Beschlussfassung über die Verwendung angepasster Zahlen für die Berechnung des Einziehungsentgelts (Formelpreis)

8.

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

9.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

II.      Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können. Die Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der weiteren Angaben, die den Aktionären zur Verfügung gestellt werden, ermöglicht. Die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten erhalten insbesondere die Möglichkeit, die gesamte Versammlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 C-19 AuswBekG live in Bild und Ton zu verfolgen.

 

Planegg, im Oktober 2020

Der Vorstand

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