MunichFinancialServices AG Holding – Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG

MunichFinancialServices AG Holding

München

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG von Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat uns
am 24. März 2022 lediglich vorsorglich gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass
ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der MunichFinancialServices AG
Holding gehört.

Weiter hat sie uns lediglich vorsorglich gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr
unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der MunichFinancialServices AG Holding gehört.

 

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