Domicil Real Estate AG, München – Bezugsangebot an die Aktionäre der Domicil Real Estate AG (Genehmigtes Kapital 2021 – Barkapitalerhöhung)

Domicil Real Estate AG

München

Amtsgericht München, HRB 251185

Bezugsangebot an die Aktionäre der Domicil Real Estate AG

Die ordentliche Hauptversammlung der Domicil Real Estate AG, München (die „Gesellschaft„), hat am 7. Mai 2021 die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen, das am 2. Juni 2021 in das Handelsregister eingetragen wurde. Danach ist der Vorstand der Gesellschaft („Vorstand„) nach Ziffer 4.2 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. Mai 2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 3.807.143,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 3.807.143 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2021„). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe und der Durchführung der Kapitalerhöhungen festzulegen.

Der Vorstand hat am 29. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 von EUR 7.614.286,00 um bis zu EUR 1.114.286,00 auf bis zu EUR 8.728.572,00 durch Ausgabe von bis zu 1.114.286 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2022 (die „Neuen Aktien„) gegen Bareinlage unter Gewährung eines Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft (die „Aktionäre„) zu erhöhen (die „Barkapitalerhöhung„). Dies entspricht bei dem vereinbarten Bezugspreis je Neuer Aktie, wie nachfolgend beschrieben, einem Bruttoemissionsvolumen von bis zu EUR 30.000.000,00. Die Gesellschaft erwartet, dass die Durchführung der Barkapitalerhöhung bis zum 31. Juli 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden wird.

Im Vorfeld der Barkapitalerhöhung haben zwei Aktionäre gegenüber der Gesellschaft erklärt, ihre Bezugsrechte nicht auszuüben und zwei institutionelle Investoren haben sich unwiderruflich zur Zeichnung von Neuen Aktien im Rahmen der Barkapitalerhöhung verpflichtet. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Barkapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt werden soll, wie (i) bestehende Aktionäre oder neue Investoren sich zur Zeichnung der Neuen Aktien verpflichten und (ii) insgesamt Neue Aktien in einem Bruttoemissionsvolumen von mindestens EUR 15.000.000,00, d. h. mindestens 557.143 Neue Aktien, bezogen oder gezeichnet werden.

Die neuen Aktien werden zum Bezugspreis von EUR 26,92308 je Neue Aktien ausgegeben.

Zeichnungen sind bis zum Ablauf des 15. Juli 2022 zulässig. Die Zeichnungen der Neuen Aktien werden unverbindlich, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nicht bis zum Ablauf des 31. August 2022 in das Handelsregister eingetragen worden ist. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird diesen gewährt.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Bezug angeboten. Für jeweils sechs alte Aktien kann also jeder Aktionär eine Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 26,92308 zeichnen und beziehen. Zur Herstellung des vorgenannten Bezugsverhältnisses von 6 : 1 hat ein Aktionär in entsprechender Höhe auf seine Bezugsrechte verzichtet.

Der Bezugspreis je Neuer Aktie ist spätestens bis zum 15. Juli 2022, 24:00 Uhr zu entrichten, und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto der Domicil Real Estate AG mit der IBAN DE86 2003 0300 0030 7740 02, BIC CHDBDEHHXXX bei der DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, Hamburg (Sonderkonto Kapitalerhöhung) zur freien Verfügung des Vorstands.

Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, soweit diese nicht auf die Ausübung ihres Bezugsrechts verzichtet haben, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom

01. Juli 2022, 0:00 Uhr
bis zum 15. Juli 2022, 24:00 Uhr

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugserklärungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch durch die Gesellschaft übermittelt. Entsprechende Anfragen richten Aktionäre bitte an:

Domicil Real Estate AG
z.Hd.: Holger Lüth
Barer Straße 7
80333 München
E-Mail: h.lueth@domicil-group.de

Bei Rücksendung der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine an die Gesellschaft ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf den Eingang spätestens am 15. Juli 2022, 24:00 Uhr zu achten. Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ohne Ausgleich.

Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 26,92308 je Neuer Aktie spätestens bis zum 15. Juli 2022, 24:00 Uhr auf das vorgenannte Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft zur freien Verfügung des Vorstands eingezahlt worden ist.

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 67 Abs. 2 AktG im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer als solcher im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

 

München, im Juni 2022

 

Der Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.