mutares AG
München
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass gegen folgenden auf der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 gefassten Beschluss Anfechtungsklage erhoben worden ist:
TOP 8: Beschlussfassung über die Bestätigung des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Mai 2014 zu TOP 2 gefassten Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die Klage ist vor dem Landgericht München unter dem Aktenzeichen 5 HK O 10756/15 anhängig. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist bisher nicht bestimmt worden.
München, den 02. Juli 2015
Der Vorstand
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