Ekotechnika AG: Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Ekotechnika AG

Walldorf

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines entsprechenden bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021) sowie eine entsprechende Satzungsänderung)

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. September 2021 hat den Vorstand der Gesellschaft unter den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. September 2026 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (zusammenfassend „W/​O-Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Bar- oder Sacheinlagen zu begeben und den Inhabern von W/​O-Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 1.570.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Serie B der Gesellschaft (oder, wenn zum Zeitpunkt der Ausgabe der W/​O-Schuldverschreibungen nur noch eine Aktiengattung bestehen sollte, gegen insgesamt bis zu 1.570.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.570.000,00 („Neue Aktien“) nach näherer Maßgabe der Wandelanleihe- oder Optionsbedingungen zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die W/​O-Schuldverschreibungen sollen dann grundsätzlich von mindestens einem Kreditinstitut oder mindestens einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden die W/​O-Schuldverschreibungen von einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden Sätze sicherzustellen. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von W/​O-Schuldverschreibungen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. September 2021 auszuschließen.

Zur Gewährung neuer Aktien an Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. September 2021 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen wurde ein neues Bedingtes Kapital 2021 geschaffen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.570.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.570.000 auf den Inhaber lautendeStückaktien Serie B (oder, wenn zum Zeitpunkt der Ausgabe der W/​O-Schuldverschreibungen nur noch eine Aktiengattung bestehen sollte, gegen insgesamt bis zu 1.570.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021).

Das Grundkapital der Ekotechnika AG ist eingeteilt in zwei Gattungen stimmberechtigter Aktien: in Aktien der Serie A und Aktien der Serie B. Vor diesem Hintergrund bedurfte der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgesehene Beschluss der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines entsprechenden bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021) sowie eine entsprechende Satzungsänderung der Zustimmung der Aktionäre beider Aktiengattungen gemäß § 193 Abs. 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 182 Abs. 2 AktG. Über die Zustimmung haben die Inhaber der Aktien der Serie A unter Tagesordnungspunkt 8 und die Inhaber der Aktien der Serie B unter Tagesordnungspunkt 9 einen Sonderbeschluss gefasst.

Die Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. September 2021 mit der Ermächtigung zur Ausgabe von W/​O-Schuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, wird beim Handelsregister des Amtsgericht Mannheim, Registernummer: HRB 723400, hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. September 2021, die am 27. Juli 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, zu entnehmen.

Walldorf, im September 2021

Ekotechnika AG

– Der Vorstand –

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