NABAG Anlage- und Beteiligungs Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

NABAG Anlage- u. Beteiligungs Aktiengesellschaft

Nürnberg

– Wertpapier-Kenn-Nr. 674 980 –

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am

25. Juli 2018 um 11.30 Uhr
in der Gaststätte „Tuspo“, Herrnhüttestraße 75, 90411 Nürnberg

stattfindenden

28. ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrats

2.

Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Jahresüberschuss von 57.767,38 € gegen den bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die Amtsperiode, die bis zur Beendigung der Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließen wird, als Aufsichtsratsmitglieder die nachfolgend aufgeführten Herren zu wählen:

a)

Carsten Mainitz, Hamburg; Herr Mainitz ist Vorstand der SRH AlsterResearch AG. Er übt keine weiteren Mandate in vergleichbaren inländischen oder ausländischen Gremien aus.

b)

PD Dr. Georg Heldmann, Nürnberg; Herr Dr. Heldmann übt keine weiteren Mandate in vergleichbaren inländischen oder ausländischen Gremien aus.

c)

Wolfgang Steidl, Dettingen; Herr Steidl übt keine weiteren Mandate in vergleichbaren inländischen oder ausländischen Gremien aus.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Beschlussfassung über eine Veränderung der Vergütung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare, über den Aufwand zu verbuchende Vergütung in Höhe von jeweils 500,00 €.

Der Vorsitzende erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende erhält das 1,5-fache der festen Vergütung.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 23. Juli 2018 am Sitz der Gesellschaft (Juttastraße 10, 90480 Nürnberg), bei dem nachstehend als Hinterlegungsstelle benannten Kreditinstitut, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Hinterlegungsstelle ist: Bank Schilling & Co. AG, Hammelburg.

Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 23. Juli 2018 bei der Gesellschaft einzureichen.

Die hinterlegten Wertpapierbestände sind der Gesellschaft mittels eines Formblattes mitzuteilen, welches zusammen mit dieser Hauptversammlungseinladung auf der Website der Gesellschaft unter

www.nabag-ag.de

zum Download bereitsteht oder ebenso wie die Eintrittskarten am Sitz der Gesellschaft direkt angefordert werden kann.

Der Geschäftsbericht liegt in der Hauptversammlung aus.

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

Die Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrates machen. Gegenanträge sowie Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

NABAG Anlage- und Beteiligungs AG
Juttastr. 10
90480 Nürnberg
E-Mail: nabag@gmx.de

Bis spätestens zum Ablauf des 11. Juli 2018 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

www.nabag-ag.de

veröffentlicht.

Nürnberg, im Juni 2018

Der Vorstand

 

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die NABAG Anlage- und Beteiligungs AG verarbeitet als verantwortliche Stelle i.S.v. Art. 4 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten:

• Kontaktdaten (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse des Aktionärs oder ggf. eines beauftragten Aktionärsvertreters),

• Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl und Besitzart der Aktien, ggf. Vollmachten und Weisungen) und

• Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer).

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. a, c und f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der Betroffene eingewilligt hat oder die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist.

Die NABAG Anlage- und Beteiligungs AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen und ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogener Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die NABAG Anlage- und Beteiligungs AG, vertreten durch die Vorstände Herrn Prof. Dr. Burkhard H. Götz und Herrn Antonio Napolitano verantwortlich. Die Kontaktdaten der Verantwortlichen lauten:

NABAG Anlage- und Beteiligungs AG
Vorstand
Juttastraße 10
90480 Nürnberg
E-Mail: nabag@gmx.de

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die NABAG Anlage- und Beteiligungs AG.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a, c und f DSGVO.

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der NABAG Anlage- und Beteiligungs AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Ausrichtung und Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden.

Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der NABAG Anlage- und Beteiligungs AG.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen.

Die oben genannten Daten werden spätestens zehn Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht. Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebenen Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

nabag@gmx.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Die NABAG Anlage- und Beteiligungs AG weist darauf hin, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, da sie aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist (vgl. § 38 BDSG).
Zuständiger Ansprechpartner ist daher der Vorstand.

 

Nürnberg, im Juni 2018

NABAG Anlage- und Beteiligungs AG

Der Vorstand

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